Günstiger und erst noch besser: Was will man mehr?

Altersvorsorge 2020: Die Volksabstimmung braucht eine breite Koalition

In der zentralen Frage der Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG ist heute die Nationalratskommission einen grossen Schritt weitergekommen, um dem Volk eine wirklich mehrheitsfähige Reform zu unterbreiten. Statt einer teuren Vermischung der Säulen AHV und BVG, überweist die Sozialkommission dem Nationalrat einen Kompromissvorschlag, welcher die Rentenausfälle nicht nur besser kompensiert als das ständerätliche Modell, sondern auch deutlich günstiger ist als das Modell der kleinen Kammer. Dies ebnet den Weg für eine breite Koalition, welche sich in der Volksabstimmung für die Vorlage einsetzt.


Die FDP-Liberale Fraktion will eine Reform der Altersvorsorge, aber keine Reform um jeden Preis. Die gieskannenartige AHV-Erhöhung um 70 Franken für Neurentner ist für die FDP nicht nur ein finanzpolitischer Sündenfall und ein Verrat an der nächsten Generation, sondern auch der Garant für ein Scheitern der Reform. Das Volk wird keine Zweiklassen-AHV annehmen. Der Vorschlag der Sozialkommission ist deutlich günstiger als das Modell des Ständerates, bringt den Versicherten klare Vorteile und kompensiert Rentenausfälle viel besser. Dies bestätigen auch Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser Reformpfad führt ans Ziel.


Konkrete Verbesserungen statt 70-Franken-Schwindel


Die FDP beharrt nicht auf ideologischen Maximalpositionen und bietet Hand für Kompromisse, damit dem Volk in dieser zentralen Vorlage eine mehrheitsfähige, breit getragene Reform unterbreitet werden kann. Das Modell der nationalrätlichen Kommission bringt Teilzeitbeschäftigten und wenig Verdienenden klare Verbesserungen. Es trägt auch dem Trend in Richtung Mehrfachbeschäftigung Rechnung. Die ab dem 45. Lebensjahr nicht mehr ansteigenden Altersgutschriften im BVG reihen sich in die Bemühungen der Fachkräfteinitiative ein, um die Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Des Weiteren hat die Kommission als Kompensation für die Anhebung des Frauenrentenalters einen Vorschlag unterstützt, welcher ursprünglich im Ständerat von SR Karin Keller-Sutter (SG) eingebracht wurde: Personen, welche sehr früh angefangen haben zu arbeiten und ein Leben lang wenig verdient haben, sollen die Möglichkeit erhalten, früher ihre AHV-Rente zu beziehen. Davon profitieren insbesondere Frauen. Dies sind alles klare Vorteile, welche die ungerechte 70-Franken-Erhöhung in die Schranken weisen.


Nur süsses Gift


Die AHV-Erhöhungen sind ein Risiko für die Volksabstimmung zur „Altersvorsorge 2020". Die zusätzlichen 70 Franken erhalten nämlich nur jene, die neu in Rente gehen. Damit würde eine krasse Ungleichheit geschaffen. Diese Tatsache verschweigen die Befürworter aber gerne. Stattdessen versprechen sie lieber mehr Rente für alle. Ein fadenscheiniges Argument, welches spätestens in der Volksabstimmung zu einem Bumerang wird. Ausserdem sind die 70 Franken mehr AHV lediglich süsses Gift: Woher das Geld dafür stammen soll, ist nämlich langfristig nicht geregelt. Leiden würden vorerst Bereiche wie Bildung, Sicherheit, Infrastruktur oder Kultur, sie alle müssten im Bundesbudget Abstriche in Kauf nehmen, um die AHV zu finanzieren. Auch müssten die Lohnabzüge spätestens 2035 nochmals erhöht werden, um die Kassen zu füllen. Einmal mehr sollen Probleme auf die lange Bank geschoben werden, anstatt sie zu lösen. Stattdessen engagiert sich die FDP für eine griffige und zukunftsgerichtete AHV-Schuldenbremse. Wir sind erfreut, dass die Kommission an einer wirklich wirksamen Stabilisierungsregel festhält und damit ein klares Zeichen gegen Schuldenwirtschaft setzt.


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