Grösstmöglicher Handlungsspielraum für die Kantone

Die FDP setzte sich in der Kommission für eine erfolgreiche USR III ein

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat am Montag und Dienstag über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) beraten. FDP.Die Liberalen fordert, dass die Schweiz auch bei den Unternehmenssteuern ihre attraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen behält und somit Arbeitsplätze sichert sowie den Wohlstand bewahrt. Wir setzten uns daher in der WAK-N dafür ein, dass die Kantone den grösstmöglichen Handlungsspielraum bei der Wahl international konformer steuerlichen Massnahmen erhalten.


Aufgrund internationalen Drucks müssen insbesondere die heutigen kantonalen Steuerregimes abgeschafft werden. Dies bedeutete für unser Land eine Minderung der steuerlichen Attraktivität. Die FDP fordert, dass die Kantone im Rahmen der mit der USR III beschlossenen Regeln möglichst frei in der Wahl international konformer steuerlicher Massnahmen bleiben. Dadurch können sie individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rahmenbedingungen für Firmen bieten. Dies verhindert die drohende Abwanderung wichtiger Firmen ins Ausland und mit ihnen Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Aufträge. Auch schafft dies Anreiz für Zuzüge in die Schweiz.


Ausschöpfung der international konformen steuerlichen Massnahmen


Die FDP kämpfte erfolgreich dafür, dass kapitalstarke Unternehmen von einer zinsbereinigten Gewinnsteuer profitieren können. Für viele Unternehmen ist dieser fiktive Zinsabzug auf Eigenkapital absolut notwendig, um weiterhin wettbewerbsfähig in der Schweiz Geschäfte betreiben zu können. Dies stärkt zudem die Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital. Die FDP setzte sich in der WAK-N auch erfolgreich dafür ein, dass für das Teilbesteuerungsverfahren für Dividenden am geltenden Recht festgehalten werden wird. Gerade auch KMU profitieren von dieser gemilderten Doppelbesteuerung. Wir begrüssen ausserdem, dass die schädliche Kapitalgewinnsteuer von der Kommission klar abgelehnt wurde.


Steuererträge der Kantone sichern und entwickeln


Die FDP befürwortet weiterhin die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital gemäss unserer parlamentarischen Initiative „Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen". Wir begrüssen, dass die Kommission unsere Forderung stützt, auch wenn sie die Abschaffung der Stempelsteuer aus der Vorlage USR III heraustrennt. Patentbox und die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen sollten möglichst breit ausgestaltet sein und ausländische Forschungsaktivitäten wo möglich einbeziehen. Auf Antrag der FDP wurden jedoch die Abzüge für Forschung und Entwicklung sowie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf maximal 80 % begrenzt, damit die Steuereinnahmen der Kantone gesichert bleiben. Dies erlaubt es den Kantonen zudem ihre Rahmenbedingungen flexibler zu gestalten und die Steuereinnahmen mit grösserer Sicherheit sowie Planbarkeit zu berechnen.


Die FDP setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die Grundsätze des nationalen Finanzausgleichs durch die USR III nicht angetastet werden. Die Kantone werden gelichbehandelt, abgesehen davon, welche Massnahmen sie im Rahmen der Steuerreform ergreifen.


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Die FDP ist seit 1848 der Garant des Erfolgsmodells Schweiz. Wir sichern dank unserer Wirtschaftskompetenz dem Standort Schweiz optimale Rahmenbedingungen, damit Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden. Und wir stehen ein für die bilateralen Verträge, aber gegen einen EU-Beitritt.