Um Immobilien erwerben zu können, müssen natürliche und juristische Personen ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz haben und auch hier ihre Steuern bezahlen. Das Interesse an Immobilien ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Zusätzlich haben das wirtschaftliche Wachstum und der Zuwachs an qualifizierten Arbeitskräften in unserem Land dazu geführt, dass die Nachfrage in vielen – besonders städtischen – Gebieten gross bleibt. Die Lex Koller kontrolliert den Zugang von ausländischen Immobilienankäufen.
Für die FDP ist der Erhalt eines funktionierenden Immobilienmarkts zentral. Die Lex Koller hat sich als Filter bewährt. Hingegen führen jegliche Verschärfungen, wie sie die SP fordert, zu einer Blockierung von Investitionen im Wohnungs- und Bausektor sowie in anderen Branchen. Solche Investitionen könnten im Falle von zukünftigen Krisen im Immobiliensektor von Bedeutung sein. Diese zu verbieten wäre deshalb naiv.
Mit dem planwirtschaftlichen Raumplanungsgesetz, der Annahme der Zweitwohnungsinitiative und durch die Beibehaltung der Lex Koller haben wir ein straffes Regelwerk. Der Immobiliensektor in der Schweiz darf jetzt nicht noch zusätzlich beschränkt werden. Auch ist die Möglichkeit des Erwerbs von Immobilien durch ausländische Personen ein wesentlicher Teil für deren Entscheidung, sich in der Schweiz niederzulassen. Die Standortqualität der Schweiz muss aufrechterhalten werden, eine weitere Verschärfung der Lex Koller lehnen wir daher ab.
Die FDP verfolgt eine liberale Politik für mehr Wohnungen und weniger Subventionen, wie sie dies an ihrer Delegiertenversammlung zu Beginn dieses Jahres angekündigt hat. Statt Planwirtschaft brauchen wir einen nachhaltigen Immobilienmarkt – aus Liebe zur Schweiz.