Familiennachzug bei Sozialhilfe: Fehlurteil des EFTA-Gerichtshof

EWR ist keine Alternative zum Bilateralen Weg

Der EFTA-Gerichtshof ist zuständig für alle EWR-Staaten. In einem Urteil hat er die EU-Unionsbürger-Richtlinie exorbitant weit ausgelegt: Ein EWR-Staatsangehöriger – in konkreten Fall ein Sozialhilfe beziehender Rentner – mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in einem EWR-Staat hat selbst dann Anspruch auf Familiennachzug, wenn auch die Angehörigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Damit wird dem Sozialhilfetourismus Tür und Tor geöffnet. Solche Urteile gefährden die finanzielle Gesundheit der Sozialwerke weiter. Sie untergraben die Unterstützung der Bevölkerung für die Personenfreizügigkeit, welche auch in der EU unter Druck ist. Die Schweiz ist vom Urteil nicht direkt betroffen. Trotzdem zeigt das Urteil folgendes:

 

Erstens muss der Bundesrat weiterhin das Gesuch der EU für die Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie im Rahmen der Personenfreizügigkeit klar und konsequent ablehnen.

Zweitens kommt für unser Land nur der Bilaterale Weg in Frage. Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass auch ein EWR-Beitritt nach diesem Urteil keine Option für die Schweiz ist.

Drittens zeigt sich, wie gefährlich die automatische Übernahme von EU-Recht und deren Prüfung durch von der Schweiz unabhängige Gerichte wie der EFTA-Gerichtshof wären.

 

Fazit: Die FDP-Position wird durch das Urteil bestätigt: Wir sind Garant des Bilateralen Wegs; den EU- oder EWR-Beitritt haben die FDP-Delegierten mit erdrückender Mehrheit abgelehnt – aus Liebe zur Schweiz.

 

Alle Informationen zur Ausländer- und Asylpolitik der FDP.Die Liberalen:

http://www.fdp.ch/images/stories/Dokumente/Factsheets/FDP_Faktenblatt_Auslaender_und_Asyl_d.pdf

 

 

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