Die Rechnung der FDP im Kampf gegen das Verbrechen geht auf!

Kurze Freiheitsstrafen im Strafgesetzbuch werden wieder eingeführt.

Es ist ein grosser Sieg auf dem Gebiet der Sicherheit für die FDP.Die Liberalen. Nach jahrelangen Bemühungen, auch gegen die systematische Opposition der Linken und zu Beginn auch des Bundesrates, ist es der FDP gelungen, die kurzen Freiheitsstrafen (6 Monate oder weniger) wieder ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Nachdem der Nationalrat am Montag dem Geschäft zugestimmt hat, hat dies der Ständerat heute getan. Dieses gelangt nun am 19 Juni in die Schlussabstimmung.


Die FDP hat in der Tat bereits 2008 auf die ersten Erfahrungen mit dem Inkrafttreten der Geldstrafen (Tagessatzsystem) und dem von den Staatsanwaltschaften der Kantone beklagten Fiasko mit einer parlamentarischen Initiative reagiert (Geldstrafe. Abschaffung oder Subsidiarisierung). Tatsächlich konnte ein Richter einen grenzüberschreitenden Drogendealer nur zu Tagessätzen auf Bewährung verurteilen. Dies unter den verwirrten Blicken des Angeklagten, welcher der Justiz für dieses Geschenk der Eidgenossenschaft dankte. Es handelte sich also um eine „Strafe", welche es nicht erlaubt, Kriminelle effektiv zu bestrafen.


Mit den kurzen Freiheitsstrafen verfügen die Richter nun wieder über dieses notwendige Mittel zur Prävention und Repression. Damit lässt sich auch jene Kleinkriminalität effektiv bekämpfen, von der unsere Mitbürger direkt betroffen sind. Die Tagessätze sollen insofern erhalten bleiben, da sie ein geeignetes Mittel darstellen, um Vergehen im Strassenverkehr auch nach den Verschärfungen durch „Via sicura" effizient und fair zu ahnden.


Mit der Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen stellt die FDP einmal mehr ihre Führungsrolle in den Fragen der Sicherheit unserer Bürger und beim Kampf gegen die Kriminalität unter beweist.


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