Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind von grosser Bedeutung für den Rechtsstaat. Das Urteil im Fall «Verein Klimaseniorinnen» hat jedoch deutlich gezeigt, dass der EGMR von einigen Prinzipien der EMRK abweicht. Dies äussert sich insbesondere darin, dass der EGMR mittlerweile gegen den Willen der Vertragsstaaten neue Menschenrechte und Verbandsklagen erfindet, die in der Konvention nicht vorgesehen sind. Darüber hinaus ignoriert der EGMR mit seinem Vorgehen den Grundsatz, wonach er den legitimen Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten respektieren muss. Mit seinem Vorgehen überschreitet der EGMR seine Kompetenzen.
Handlungsbedarf zur Eindämmung übergriffiger Rechtsprechung
Die FDP warnt vor den Folgen einer ausufernden und übergriffigen Rechtsprechung des EGMR. Daher fordert sie den Bundesrat auf, zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten Massnahmen zu ergreifen, um den EGMR an seine Kernaufgaben zu erinnern: den Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Bundesrat mit den anderen Mitgliedstaaten ein Protokoll aushandelt, das dem EGMR klare Leitplanken setzt. Andernfalls riskiert der EGMR sein wichtigstes Gut zu verlieren: seine Glaubwürdigkeit und Akzeptanz. Ständerrat Andrea Caroni reichte dazu am 27. Mai eine entsprechende Motion ein.
Weiter soll sichergestellt werden, dass künftige Kandidaten und Kandidatinnen für den Schweizer Sitz am EGMR von Organen der Bundesversammlung nominiert werden. Damit würden die Schweizer Mitglieder am EGMR national stärker legitimiert – ähnlich wie die von der Bundesversammlung gewählten Richter der eidgenössischen Gerichte. Ständerat Andrea Caroni hat eine parlamentarische Initiative in diesem Sinne eingereicht.
Nicht ignorieren, sondern die Fakten richtigstellen
Die FDP hat auch die Erklärung der beiden Räte unterstützt. Darin wird keineswegs aufgerufen, das Urteil zu ignorieren, wie oft falsch berichtet wird. Es wird einzig der Bundesrat aufgefordert, im üblichen Vollzugsprozess nach Strassburg zu melden, dass die Schweiz zur Erfüllung des Urteils nichts weiter tun muss («keine weitere [zusätzliche] Folge»], weil es schon erfüllt ist. Dies namentlich, weil die Schweiz nach Aktenschluss des EGMR (Februar 2024) ein neues CO2-Gesetz (März 2024) und den Mantelerlass zur klimaschonenden Stromversorgung (Juni 2024) beschlossen hat.
Überdies wird die FDP weiterhin eine innovative Klimapolitik unterstützen, um das Null-Netto-Ziel bis 2050 zu erreichen.
Weitere Infos
Medienmitteilung zum EGMR-Urteil vom 24. April 2024
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