Die USR III ist wichtig. Sie muss sicherstellen, dass die Schweiz ein attraktiver und international akzeptierter Steuerstandort bleibt. Das ist nur möglich, wenn auch den Kantonen ihre Hoheiten gewährt werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Steuern enorm wichtig. So müssen die Kantone eigenständig entscheiden können, wie weit sie ihre Steuersätze senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wichtig ist auch, dass die Emissionsabgabe auf Eigenkapital in der Botschaft bestehen bleibt. Diese wurde von Parlament und Bundesrat angenommen und muss nun endlich eingeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass Eigenkapitalinvestitionen nicht bestraft werden.
Wir bedauern, dass der Bundesrat die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittliches Eigenkapital nicht weiterverfolgt – das ist ein Fehler. Auch hier sollte es den Kantonen überlassen werden, ob sie eine solche einführen wollen. Damit hätten sie die Möglichkeit, die Ungleichbehandlung zwischen Fremd- und Eigenkapital zu verringern. Der Werkplatz Schweiz braucht klare, verlässliche und insbesondere attraktive Rahmenbedingungen. Des Weiteren sollen eine Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips und eine Gewinnsteuersatzsenkung auf Bundesebene geprüft werden.
Keine Kapitalgewinnsteuer, Spielraum bei Lizenzboxen nicht ausgenützt
Dass der Bundesrat auf eine Kapitalgewinnsteuer verzichtet, ist richtig. Auch begrüssen wir, dass er weiterhin Lizenzboxen einführen will. Leider nützt er aber die Möglichkeiten, welche dieses Instrument bietet, nicht aus. Der Spielraum, den andere Länder nutzen, sollte ausgeschöpft werden. Ein Swiss Finish ist unnötig. Kritisch prüfen werden wir die Inputförderung bei Forschung und Entwicklung. Diese darf nicht zu grossen Steuerausfällen führen. Wir sind aber einverstanden, dass sie kantonal ausgestaltet ist.
Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz
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