Mit der Motion soll die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst und die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition vereinfacht werden. Damit sollen einerseits die Grenzwerte für Mobilfunkantennen erhöht und andererseits die Rahmenbedingungen für den Bau von Anlagen vereinfacht werden können. Zudem soll ein Monitoring aufgebaut werden, um die Belastung durch nichtionisierende Strahlung besser zu erfassen. Mit diesem Massnahmenkatalog soll in erster Linie die Kapazität der bestehenden Mobilfunkantennen optimiert werden, wodurch weniger Antennen eine besserer Mobilfunkabdeckung bieten.
Standortvorteil sichern
Für die Bevölkerung und Wirtschaft ist ein hervorragendes Mobilfunknetz ein zentraler Standortvorteil. Die Schweiz besitzt zwar aktuell ein sehr gutes Mobilfunknetz. Diese Netze stossen aber aufgrund der tiefen Grenzwerte an ihre Kapazitätsgrenzen, ein weiterer Ausbau gestaltet sich durch langwierige Bewilligungsverfahren schwierig. Im Hinblick auf den rasanten Anstieg der Datenvolumen und neuer Mobilfunktechnologien wird die Belastung unserer Netze aber weiter zunehmen. Bereits heute verdoppelt sich das Datenvolumen alle zwölf Monate. Eine bessere Abdeckung ist Voraussetzung für ein ortsunabhängiges Arbeiten oder eine zukunftsorientierte Raumplanungspolitik. Die FDP hat bereits mit den Postulaten Zukunftstaugliche Mobilfunknetze und Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen bessere Rahmenbedingungen gefordert.
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