Eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist kein vernünftiger Weg. Dies deshalb, weil davon nicht jene profitieren, denen sie gemäss Befürworter helfen sollte. Das Resultat wäre eine Zwei-Klassen-AHV. Jene Rentnerinnen und Rentner, die heute zusätzlich zur AHV auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind, würden letztere nämlich verlieren, weil sie durch die erhöhte Rente ihren Anspruch auf EL nicht mehr in gleichem Masse geltend machen könnten. Manche würden gar ganz auf diesen Anspruch verzichten müssen und hätten weniger als vorher in der Tasche. Zudem würden die 70 Franken auch denjenigen Rentner ausbezahlt, bei welchen keine Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen ist, also der Übergangsgeneration. Das ist eine klare Ungleichbehandlung. Und vor allem kämen nur Neurentner in den Genuss dieses süssen Giftes. Jene, die bereits eine AHV-Rente beziehen, wären dabei die Verlierer, weil sie nur Zusatzkosten hätten. Dies deshalb, weil zur Finanzierung der Reform eine generelle Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgesehen ist, die alle berappen müssen. Dadurch würde eine krasse Ungleichheit geschaffen, welche das Prinzip der Volksversicherung AHV aushöhlen würde.
Höhere Renten und eine bessere Absicherung
Die FDP-Liberale Fraktion bietet Hand für Lösungen. Wir sind bereit, den Unterstützern des Ständeratsmodells entgegenzukommen und den Koordinationsabzug abzuschaffen. Damit ermöglichen wir Teilzeitarbeitenden, und damit insbesondere Frauen, höhere Renten und eine bessere Absicherung für die Zeit nach der Pensionierung. Mit der Abschaffung des Koordinationsabzuges wird auch dem klaren Trend zur Mehrfachbeschäftigung im Arbeitsmarkt Rechnung getragen. Dieses Anliegen der Linken und von Frauenorganisationen haben wir als Kompromissvorschlag aufgenommen und helfen so mit, eine breit abgestützte Lösung zu finden. Auch die Forderung, die Sozialkosten älterer Arbeitnehmenden zu mindern, damit deren Chance auf dem Arbeitsmarkt nicht verschlechtert werden (Arbeitgeber müssten für sie weniger hohe Beiträge in die berufliche Vorsorge einzahlen), setzen wir mit unserem Vorschlag um. Das Modell der Sozialkommission des Nationalrates sieht vor, dass die entsprechenden Lohnabzüge ab Alter 45 nicht mehr ansteigen (13,5 % gegenüber 18 % heute).
Nachhaltige Sanierung anstelle von blumigen Versprechen
Was die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes angeht, kann diese durchaus innerhalb der obligatorischen beruflichen Vorsorge stattfinden, so wie es auch der Bundesrat in seiner Botschaft vorgesehen hatte. Eine AHV-Erhöhung ist weder nötig noch vernünftig, angesichts der roten Zahlen, die die AHV schreibt. Damit wäre auch die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen mit der laufenden Reform abschliessend geregelt. Auch belastet eine solche Kompensation die Bundesfinanzen nicht zusätzlich (19,55 % der AHV-Einnahmen stammen aus der Bundeskasse), in dem sie andere Bereiche verdrängt. Und sie stärkt die Generationen-Gerechtigkeit, da sie nicht einseitig die jüngere Generation belastet. Das wäre im Sinn aller, auch der SP. Wenn sie sich mit uns an einen Tisch setzen würde, könnten wir eine Reform finden, welche breit abgestützt ist und die AHV wirklich nachhaltig saniert. Denn: Blumige Versprechen hören sich zwar nett an, machen aber letztlich niemanden glücklich.
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