Bürgerliche Forderungen umsetzen

Flexiblen und liberalen Arbeitsmarkt beibehalten

Wir begrüssen, dass der Bundesrat Abstand nimmt von einer Verschärfung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit. Er folgt in diesem Punkt der Forderung der FDP und der anderen bürgerlichen Parteien, den flexiblen und liberalen Arbeitsmarkt beizubehalten. Ein Marschhalt bei der Verschärfung der flankierenden Massnahmen ist nötig, solange keine Klarheit über die Verhandlungen betreffend die Personenfreizügigkeit mit der EU besteht. Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt müssen gezielt und verhältnismässig angegangen werden. Die FDP setzt sich dafür ein, dass zur richtigen Zeit die richtigen Schritte gemacht werden.

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit funktionieren gut. Der neue Verfassungsartikel 121a, der mit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen wurde, stellt die Personenfreizügigkeit in Frage. Es ist also nicht angebracht, heute die FlaM zur Personenfreizügigkeit zu verschärfen. Wir begrüssen, dass sowohl die Sozialpartner als auch der Bundesrat diese Meinung teilen und den Ausbau der flankierenden Massnahmen sistiert haben.


Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt gezielt angehen


Bereits die bestehenden Mittel gegen Missbräuche sind schwere Eingriffe in den liberalen Arbeitsmarkt. So können beispielsweise Kommissionen mit Vertretern des Bundes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Mindestlöhne festsetzen. Auch können sie einen bestehenden Gesamtarbeitsvertrag vereinfacht für allgemeingültig erklären. Diese sollen in keiner Weise verschärft werden.

Schwarzarbeit schadet dem Arbeitsmarkt, dem Arbeitnehmer und der Volkswirtschaft. Daher unterstützen wir Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit grundsätzlich. Diese müssen aber gezielt erfolgen und der administrative Aufwand muss tief gehalten werden. Wir begrüssen eine verbesserte Zusammenarbeit der Kontrollorgane, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz

Kontakte:
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