Initiative wie Gegenvorschlag haben dasselbe Ziel: National verbindliche Regeln und eine härtere Praxis bei der Ausschaffung krimineller Ausländer, welche in der Schweiz ihr Gastrecht missbrauchen. FDP, CVP, BDP und glp orten bei der Ausschaffungsinitiative jedoch zahlreiche Schwächen. Der von der FDP erarbeitete und von Bundesrat und Parlament unterstützte Gegenvorschlag nimmt das Kernanliegen der Initiative auf, ohne die Bundesverfassung und des Völkerrechts zu verletzen. Statt leeren Versprechen packt der direkte Gegenvorschlag die tatsächlichen Probleme an und umgeht die Vollzugsschwierigkeiten.
Die Schwächen der Initiative:
- Lückenhaft: Der Deliktkatalog ist willkürlich und unvollständig. Das Beispiel der Raser zeigt die Fehlkonstruktion. Raser werden oft wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Doch genau dieses Delikt ist in der Initiative als Ausschaffungsgrund vergessen gegangen. Im Gegensatz dazu umfasst der Gegenvorschlag die schwere Körperverletzung und Wirtschaftsdelikte. Der direkte Gegenvorschlag ist damit sogar restriktiver als die Initiative!
- Nicht umsetzbar: Eine buchstabengetreue Umsetzung verletzt Verfassung und Völkerrecht.
- Willkürlich: Durch den blinden Ausschaffungsautomatismus öffnet die Initiative der Willkür Tür und Tor. Der Gegenvorschlag ist umfassender, indem er alle schweren Delikte nach einheitlicheren und verbindlichen Ausschaffungskriterien beurteilt und das Verschulden des Täters mit einbezieht.
Kontakte:
Nationalrat Philipp Müller, FDP.Die Liberalen, 079 330 20 79
Nationalrat Ester Egger, CVP, 079 758 79 71
Nationalrat Hans Grunder, BDP, 079 300 29 87
Nationalrätin Tiana Moser, glp, 076 388 66 81
Stefan Brupbacher, Generalsekretär, FDP.Die Liberalen, 079 781 13 81
Philippe Miauton, Pressesprecher FDP.Die Liberalen, , 079 277 68 41