In Umsetzung einer freisinnigen Motion hat der Bundesrat am 16. August 2018 die Vernehmlassung für die Vorlage „Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter“ eröffnet. Damit gibt er ein klares Signal ab, dass er das Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht verbessern will, wie es die FDP schon seit 2013 in einem Positionspapier fordert.
Völkerrecht und direkte Demokratie können gleichzeitig gestärkt werden, wenn das Vorgehen bei der Unterzeichnung und Ratifizierung von internationalen Verträgen verbessert wird. Völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter sollen daher zwingend vor Volk und Stände - genauso wie entsprechende Normen im Landesrecht ja auch („Parallelismus“). Beide Parlamentskammern haben meine Motion ohne Gegenstimme gutgeheissen und an den Bundesrat überwiesen.
Neben dieser Erweiterung des obligatorischen Referendums drängen sich aus Sicht der FDP weitere Prinzipen bei der Ratifizierung von internationalen Abkommen auf: Neue Verträge sollten in erster Linie dann unterzeichnet werden, wenn diese der Schweiz klare Vorteile bringen oder Schweizer Werte auf internationaler Ebene stärken. Zudem soll die Kündigung von Verträgen klarer geregelt werden, wie das auf freisinnigen Input im Parlament nun geschieht.
«Die Selbstbestimmungsinitiative greift das Völkerrecht mit dem unberechenbaren Holzhammer an.»
Staatsverträge noch stärker legitimieren
Die Schweiz profitiert grundsätzlich von einem funktionierenden Völkerrecht. Als Kleinstaat kann die Schweiz ihre Interessen nur mit den Mitteln des Rechts, nicht aber mit den Mitteln der Machtpolitik, international durchsetzen. Völkerrechtliche Verträge sind die Grundlage für gute internationale Beziehungen, welche die Schweiz stark machen und für Rechtsicherheit sorgen.
In der Schweiz wird eine internationale Verpflichtung im Moment der Ratifikation Teil der Schweizer Rechtsordnung. Dieses Prinzip hat sich bisher zwar gut bewährt, aber es verlangt auch nach einer starken Legitimation von Völkerrecht im Sinne der FDP-Position. Auch eine Klärung der heutigen Praxis, wonach Parlament und Souverän ausnahmsweise durch klaren Entscheid in einer bestimmten Konstellation vom Völkerrecht hätten abweichen können („Schubert-Praxis“), wäre aus freisinniger Warte eine Option gewesen.
Rechtssicherheit schaffen, statt sie zu untergraben
Die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ (Selbstbestimmungsinitiative) hingegen greift das Völkerrecht auf breiter Front an, und zudem auf eine äusserst diffuse Art und Weise. Die Initiative nimmt für sich in Anspruch, der Verfassung gegenüber dem „bösen“ Völkerrecht zum Durchbruch zu verhelfen - doch kann sie aufgrund ihrer Unklarheiten und Widersprüche nicht einmal ihr eigenes Versprechen einlösen. Stattdessen schafft sie maximale Rechtsunsicherheit nicht nur im Inland, sondern auch gegenüber unseren ausländischen Vertragspartnern. So explosiv wie diffus ist insbesondere der Auftrag, alle widersprechenden Verträge „nötigenfalls“ zu kündigen. Niemand weiss, was das heisst, aber für die SVP ist es die ideale Vorlage, um dann „Verrat“ zu rufen, wenn ein Vertrag nicht gekündigt wird.
Diese Initiative ist klar abzulehnen und das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht ist mit der FDP-Forderung nach einem obligatorischen Referendum für verfassungsartige Staatsverträge und klare Kündigungsregeln zu stärken. Das schafft Rechtssicherheit, statt sie zu untergraben.