Eidgenössische Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen

 

 

geschrieben von Joachim Eder, FDP-Ständerat, Unterägeri

Als Gesundheitsdirektor habe ich im Kanton Zug den ganzen Passivrauchschutz lanciert, zusammen mit Regierung und Parlament die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und die Umsetzung begleitet. Gerade weil ich in diesem Thema mit allen Betroffenen zu tun hatte und über einschlägige Erfahrungen verfüge, bin ich gegen die Initiative. Und dies sogar mit gutem Gewissen.

 

 

Unser Zuger Modell, welches identisch ist mit der Bundeslösung, aber 14 Monate früher in Kraft gesetzt wurde, hat sich bewährt, auch in der Umsetzung, die problemlos war, also keine Unsicherheiten und Schwierigkeiten gab. Wir haben in unserem Kanton bezüglich Passivrauchschutz nun Ruhe, alle können sich jene Restaurants und Gaststätten aussuchen, die sie bevorzugen. Wer nicht in ein Raucherlokal oder in ein Fumoir, das bei uns bedient ist, gehen will, muss dies nicht. Wer es trotzdem macht, tut dies freiwillig und nimmt das passive Mitrauchen in Kauf. Was wollen wir als Konsumenten eigentlich mehr? Mehr an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung? Ein zusätzlicher staatlicher Eingriff ist nicht nötig.

 

11 Kantone verfügen über eine Regelung, die der Bundeslösung entspricht (AG, AI, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, ZG). Die restlichen 15 Kantone haben weiter gehende, also strengere Vorschriften, wobei acht die Forderung der Volksinitiative erfüllen. Dagegen habe ich nichts einzuwenden, weil all diese Gesetze demokratisch zustande gekommen sind und unserer föderalen Struktur entsprechen. Die entscheidende Frage ist: Warum soll jenen 11 Kantonen mit der Bundeslösung eine strengere Regelung aufgezwungen werden?

 

Für mich als ehemaliger kantonaler Exekutivpolitiker, dem Prävention und Gesundheitsförderung sehr am Herzen liegen, ist klar: Beim Passivrauchschutz haben wir in den letzten Jahren in unserem Land beachtliche Fortschritte gemacht. Der Einsatz im Kampf gegen diese unbestrittene Gesundheitsschädigung war notwendig und richtig. Das bestehende Bundesgesetz ist vernünftig und griffig. Bereits nach zwei Jahren eine flächendeckende, noch restriktivere Lösung zu fordern, ist nun aber falsch. Für einen solchen Weg fehlen nicht nur die erforderlichen Erfahrungswerte, er missachtet auch die vielgepriesene Rechtssicherheit. Die Verantwortlichen müssen auf zuverlässige, längerfristige Rahmenbedingungen zählen können, auch im Interesse ihrer Dienstleistungen und Arbeitsplätze.

 

Betroffen wären bei einer Annahme der Initiative sämtliche Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen, auch Einzelbüros, wenn Dritte in irgendeiner Form durch Tabakrauch beeinträchtigt werden. Dies ist ein weiteres Indiz, dass die Initiative übertrieben ist und das gesunde Mass vermissen lässt. Ist sie in der Volksabstimmung erfolgreich, wächst der Mumm auf noch grössere Eingriffe, allenfalls sogar in den Bereich unseres Privatlebens.

 

Der Passivrauchschutz ist in unserem Land gewährleistet. Freuen wir uns über die vielen positiven Ergebnisse sowie präventiven Akzente der letzten Jahre! Vor der Zustimmung zu weiteren Auflagen und Einschränkungen müssen wir uns aber unbedingt die Frage der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit stellen. Aus meiner Sicht besteht für zusätzliche staatliche Verbote absolut kein Handlungsbedarf.