«Stopp der illegalen Migration»
Recht durchsetzen – Grenzen sichern – Sozialsysteme schützen
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Sie muss das Recht durchsetzen. Auch in der Migration.
Wer an Leib und Leben bedroht ist, soll in unserem Land Asyl erhalten. Dies entspricht der humanitären Tradition der Schweiz. Doch die grosse Mehrheit, die ohne Asylgrund einreisen will, muss künftig an der Grenze gestoppt oder unmittelbar zurückgeführt werden. Der Familiennachzug ist grundsätzlich strikt auf anerkannte Flüchtlinge zu begrenzen, die für den Unterhalt ihrer Familie selbst aufkommen. Gemäss dem bewährten Grundsatz: Hart, aber fair.
Das Abweisen von hilfesuchenden Menschen, die illegal in die Schweiz kommen, ist hart. Dies ist uns bewusst. Doch ein Staat, der seine Grenzen nicht sichern, sein Recht nicht durchsetzen und seine Sozialsysteme nicht schützen kann, verliert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Die FDP hat diesen Staat gegründet. Sie wird ihn verteidigen. Auch gegen illegale Migration.
Im Kurz
- Gezielte Grenzkontrollen durchführen, insbesondere an neuralgischen Punkten und im Bahnverkehr
- Den Familiennachzug grundsätzlich auf ein Minimum beschränken
- Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sofort und effizient zurückführen
- Entwicklungshilfe bei Staaten, die ihre abgewiesenen Landsleute nicht zurücknehmen, einstellen
- Gesetze endlich anwenden und die Schweiz unattraktiv für illegale Migranten machen
- Druck auf Staaten erhöhen, die sich nicht an die Dublin-Regeln halten
- Schlupflöcher bei Missbrauch (bspw. Gesundheitsmigration) schliessen
- Datenaustausch zwischen den Kantonen verbessern
Unsere Forderungen
Die Schweiz muss ihre Grenzen besser sichern. Dazu braucht es gezielte Personenkontrollen an neuralgischen Grenzübergängen und im grenznahen Raum[1]. Insbesondere im Bahnverkehr, an der Südgrenze sowie generell in besonders betroffenen Grenzkantonen soll stärker kontrolliert werden. Asylsuchende, die bereits in einem anderen Staat ein Asylgesuch gestellt haben, müssen umgehend in diesen Staat zurückgeschafft werden.
Schädlich hingegen wären systematische Grenzkontrollen auch für Pendler, die täglich über die Grenze müssen, sowie für Schweizerinnen und Schweizer beim Ausflug im angrenzenden Ausland. Dies würde eine unnötige, unrealistische und teure Übung darstellen, die vielen Grenzkantonen wirtschaftlichen Schaden zufügen würde. Dringend nötig sind gezielte Kontrollen, die illegale Migranten und Kriminelle stoppen und die Sicherheit im Inland gewährleisten.
Der Familiennachzug bei Flüchtlingen verursacht hohe Kosten in den Kantonen oder Gemeinden, weil diese Bevölkerungsgruppe weit überdurchschnittlich Sozialhilfe bezieht. Anerkannte Flüchtlinge sollen zwar die Möglichkeit haben, ihre Ehepartner und Kinder in die Schweiz nachzuholen, jedoch erst, wenn sie in der Lage sind, hier für deren Unterhalt aufzukommen. Anders ist die Situation bei vorläufig Aufgenommenen, die einen negativen Asylbescheid erhalten haben. Sie sind in der Schweiz nur geduldet, ihr Aufenthalt ist grundsätzlich temporär. Daher muss der Familiennachzug bei ihnen auf das absolute Minimum eingeschränkt werden.
Obwohl nicht einmal die Hälfte der Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen wird[1], verlassen die meisten abgewiesenen Asylsuchenden die Schweiz nicht, weil viele Staaten ihre eigenen Landsleute nicht zurücknehmen. Dieser Verweigerung muss die Schweiz ihre eigene Rechtsordnung entgegensetzen: Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden ist zentral und muss effizienter erfolgen[2]. Um dies zu erleichtern, sollten Hilfsgelder im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (IZA)[3] an die Bedingung geknüpft werden, dass die entsprechenden Staaten bei Rückführungen kooperieren. Weiter sind Drittstaatenlösungen, wie sie in der Motion Gössi[4], Motion Müller[5], Motion Bauer[6] oder im Postulat Caroni[7] vorgeschlagen wurden, eine vielversprechende Option. Vor allem müssen die bestehenden Gesetze endlich konsequent umgesetzt werden und sämtliche Anreize zum Verbleib in der Schweiz beseitigt werden. Dazu gehört eine Wegweisungsverfügung mit Ausreisefrist und das Nothilferegime. Vorrangig soll die Rückführung ins Herkunftsland erfolgen, sobald sich die dortigen Verhältnisse, die zur Asylgewährung geführt haben, verbessert haben. Ist eine Rückführung aufgrund anhaltender Unsicherheit oder fehlender Kooperation nicht möglich, soll eine Drittstaatenlösung genutzt werden, bei der abgewiesene Asylsuchende in einen sicheren Drittstaat überstellt werden. Die Situation in den Herkunftsländern ist regelmässig zu überprüfen, um Rückführungen schnellstmöglich umzusetzen.
Selbst bei anerkannten Flüchtlingen ohne Niederlassung sollte eine Rückkehr geprüft werden können. Eine Überprüfung des Asylstatus nach drei Jahren (wie in Schweden bereits praktiziert) würde dazu beitragen, die Attraktivität der Schweiz als Zielland zu verringern. Gleichzeitig müssen die Anreize für eine freiwillige Rückkehr erhöht werden.
Der Bundesrat hat in dieser wichtigen Frage viel versprochen, aber wenig getan. Damit lässt er die Kantone und Gemeinden mit den kostspieligen Folgen der illegalen Migration allein. Unverständlich ist insbesondere, dass illegale Migranten nicht zurückgeschafft werden, selbst wenn sie in der Schweiz wegen einer Straftat verurteilt worden sind[8] [9]. Schuld ist mangelnde Koordination zwischen den Kantonen: In der Schweiz sind die Kantone für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zuständig. Zwischen den Kantonen bestehen jedoch grosse Unterschiede, viele von ihnen setzen die Rückführungen ungenügend und ineffizient um. Die FDP fordert, dass der Bund den Druck auf säumige Kantone erhöht, z.B. durch die Kürzung von Bundesbeiträgen.
[3] Vernehmlassungsantwort der FDP.Die Liberalen zur IZA-Strategie 2025–2028
[4] Mo. Gössi 23.4440 Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
Die Kriminalität, insbesondere die Kleinkriminalität im Zusammenhang mit Migrantengruppen bspw. aus den Maghreb-Staaten, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Illegale Migration ist zu einem Sicherheitsproblem für die Schweizer Bevölkerung geworden – was zu Problemen auf kultureller Ebene führt und dem friedlichen Zusammenleben in der Schweiz schadet. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger abends in den Zügen und an den Bahnhöfen nicht mehr sicher fühlen, so verliert unser Staat seine Glaubwürdigkeit.
Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, fordert die FDP deshalb, dass namentlich straffällige illegale Migranten das Land unverzüglich verlassen müssen. Sollte dies nicht sofort möglich sein, sind sie bis zu ihrer Rückführung in einem Zentrum für straffällige illegale Migranten unterzubringen. Dies würde den Vollzug der Ausschaffung erleichtern und eine abschreckende Wirkung erzielen. Die Messlatte liegt hier allerdings sehr hoch. Eine Unterbringung mit Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist nur bei erheblicher Gefährdung möglich. Der Begriff «erheblich» wird so restriktiv ausgelegt, dass in der Praxis nur wenige Schutzsuchende, die sich strafbar machen, in solche Zentren eingewiesen werden. Dies gilt selbst dann, wenn sie gegen Recht und Ordnung in der Schweiz verstossen. Die FDP fordert, das Gesetz so zu überarbeiten, dass auch Kleinkriminelle eingewiesen werden können.
Besonders in ihrem Sicherheitsempfinden tangiert wird jener Teil der Schweizer Bevölkerung, der in der Nähe von Bundesasylzentren lebt. Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass die Nachteile für diese Bürgerinnen und Bürger so gering wie nur möglich ausfallen[1]. Regelmässige Patrouillen von Polizei und Sicherheitsdiensten sind notwendig, um die Bevölkerung im Umfeld der Bundesasylzentren zu schützen. Dies trägt zur Toleranz der Bevölkerung gegenüber all jenen Asylsuchenden bei, die sich korrekt verhalten.
Die Kantone und Gemeinden sind mit der illegalen Migration heute überfordert, weil die sogenannte Dublin-Regel nicht mehr konsequent angewendet wird[1]. In den Dublin-Verträgen mit den anderen europäischen Vertragsstaaten ist klar geregelt, dass Personen, die den gemeinsamen Raum erstmals in einem anderen Staat als der Schweiz betreten, auch dort ein Asylgesuch stellen müssen[2]. Die Schweiz kann diese Asylsuchenden dann in den betreffenden Staat zurückführen. Einige Mitgliedstaaten wie Italien verstossen gegen diese Regel, sie haben die Anwendung des Dublin-Abkommens suspendiert[3]. Der Bundesrat muss gegenüber diesen Staaten Druckmittel einsetzen, auch in Dossiers ohne inhaltlichen Zusammenhang zur Migration, um diesen offenen Rechtsbruch zu beenden und abgewiesene Asylsuchende schnellstmöglich wieder zurückschaffen zu können.
Verantwortungslos hingegen wäre, wenn die Schweiz aus dem Dublin-System austreten würde. Wäre die Schweiz beim Dublin-System nicht mehr dabei, so könnte jeder abgewiesene Asylbewerber aus Europa in der Schweiz ein zweites Asylgesuch stellen. Unser Land mit seinen zahlreichen grünen Grenzen würde zum Hotspot der illegalen Migration nach Europa, das schweizerische Asylsystem würde kollabieren. Gleichzeitig würde die Schweiz auch den Zugang zu den Schengen-Informationsdiensten der europäischen Partner verlieren, unsere Grenzschutz- und Polizeikorps wären dem Ansturm anderenorts bereits abgewiesener Migranten hilflos ausgeliefert. Deshalb steht die FDP zu den Verträgen von Schengen und Dublin[4]. Das europäische Asylsystem hat zwar Schwächen, unter dem Strich aber profitiert die Schweiz: Nach wie vor kann die Schweiz rund dreimal mehr Asylsuchende an einen Schengen-Staat abgeben, als sie selbst übernehmen muss[1].
Die neuen Massnahmen der EU im Rahmen des Migrations- und Asylpaktes[2] sind zu begrüssen, da Asylverfahren an der Aussengrenze der EU mit Rückführungen konsequenter umgesetzt werden sollen. Der Bund muss die – freiwillige – Beteiligung der Schweiz an diesem Verfahren rasch vertieft prüfen. Damit ist keine allfällige Beteiligung an einem Solidaritätsmechanismus gemeint, im Rahmen dessen sich die Schweiz verpflichten würde, Asylsuchende aus Italien, Griechenland oder Spanien aufzunehmen.
Die grosse Mehrheit der Menschen, die heute in der Schweiz Zuflucht suchen, sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Es sind Armutsflüchtlinge, die illegal nach Europa reisen und in der Schweiz bleiben wollen, um ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Schweiz begegnet dieser modernen Völkerwanderung noch immer mit einem Asylverständnis, das kurz nach dem Zweiten Weltkrieg konzipiert wurde – und heute völlig aus der Zeit gefallen ist. Angesichts neuer globaler Migrationsbewegungen und veränderter Fluchtursachen muss das eigentlich klare schweizerische Asylgesetz endlich konsequent umgesetzt werden.
All jene Asylsuchenden, bei denen schon zum vornherein klar ist, dass sie nicht dem geltenden Flüchtlingsbegriff entsprechen, muss bewusst sein, dass sie mit einem Nichteintretensentscheid rechnen müssen.
Die Kantone und Gemeinden tragen die Hauptlast im Asylwesen, während der Bund seine Aufgaben nur ungenügend erfüllt. Ein Beispiel dafür ist das 24-Stunden-Asylverfahren, das lediglich als Marketinginstrument dient.[1]Das Problem: Nach 140 Tagen zieht sich der Bund zurück und die Asylsuchenden werden den Kantonen übergeben. Der Bund muss die Kantone besser unterstützen, die Bewältigung der illegalen Migration ist eine gemeinsame Aufgabe. Dazu haben wir bereits die Schaffung einer Taskforce «Asyl»[2] gefordert.
Zu verbessern ist insbesondere die interkantonale Kommunikation: Es gibt unter den Kantonen heute zu wenig Möglichkeiten, Daten über Personen auszutauschen, die schwere Straftaten begangen haben oder terroristische Absichten hegen. Unter dem Schengen-Vertrag kann die Schweiz heute mit anderen europäischen Ländern reibungsloser Daten austauschen als die Kantone untereinander.
Wenn das Asylsystem missbraucht wird, verliert es den Rückhalt in der Bevölkerung. Skandalös ist das kürzlich publik gewordene Verhalten von kranken Migranten, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, um auf Kosten der Schweiz teure medizinische Behandlungen zu erhalten, obwohl von Anfang an klar ist, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben. Dasselbe gilt für Drogensüchtige Migranten, die dank Asyl in der kontrollierten Drogenabgabe an Stoff kommen. Inakzeptabler Missbrauch erfolgt auch durch jene Asylsuchende, die sich unrechtmässig einen ukrainischen Pass erschlichen haben und in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten. Jeder einzelne Betrug untergräbt das Vertrauen in das ganze System. Dazu kommen zahlreiche illegale Migranten, die sich ab dem ersten Tag für alles Erdenkliche medizinisch behandeln lassen, einschliesslich teurer Zahnreparaturen und Orthodontie. Solange ihr Status nicht abgeklärt ist, sollten die Asylbewerber, wie in der Motion de Quattro gefordert[1], nur Nothilfe erhalten können.