Mit ihrer Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes und dem faktischen Nichteintreten auf die Vorlage im Erstrat haben die Linksgrünen und die Konservativen in Kauf genommen, dass das neue CO2-Gesetz nicht auf Anfang 2021 in Kraft treten kann. In Anbetracht der dadurch verlängerten Behandlungszeit und einem möglichen Referendum wird ein rechtzeitiges Inkrafttreten immer unrealistischer. Aufgrund der befristeten Massnahmen im heutigen CO2-Gesetz bis Ende 2020 droht der Wegfall oder die Einschränkung von diversen wirksamen und bewährten Instrumenten der Klimapolitik. So beispielsweise die Kompensationspflicht für fossile Treibstoffe oder die Zielvereinbarungssysteme der Wirtschaft. Gerade die Zielvereinbarungssysteme sind im Zusammenspiel mit der CO2-Abgabe eines der erfolgreichsten Instrumente zur Reduktion der CO2-Emissionen. Der Beweis dafür ist das bereits frühzeitige Erreichen ihrer ambitionierten Zielwerte bis 2020. Der wichtige Beitrag dieser Instrumente zum Klimaschutz darf nicht durch eine verspätete Inkraftsetzung des neuen CO2-Gesetzes gefährdet werden.
Bundesrat muss Antworten zur Zukunft der Klimapolitik-Instrumente geben
Um Planungs- und Rechtssicherheit für alle betroffenen Branchen im Falle einer verspäteten Inkraftsetzung zu erhalten, fordert die FDP den Bundesrat mit einem Vorstoss dazu auf, drängende Fragen zu beantworten. Wie gedenkt er, mit dieser Unsicherheit in einer Übergangsphase umzugehen? Wie können die Instrumente zur CO2-Reduktion ohne Unterbruch weiterlaufen? Wie sollen Branchen und Unternehmen in der jetzigen Unsicherheit eine Umsetzung planen? Welche Konsequenzen drohen für die Erreichung des Gesamtzieles von -50% CO2-Emissionen bis 2030?
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.