Die Revision hatte ursprünglich zum Ziel, die Umsetzung der Volksinitiative gegen die Abzockerei abzuschliessen, indem die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in die entsprechenden Bundesgesetze überführt wird. Damit sollen die Aktionärsrechte gestärkt und Rechtssicherheit für die Unternehmen geschafft werden. Die FDP unterstützt dieses Ziel, doch die heute im Nationalrat knapp angenommene Revision geht weit darüber hinaus. Sie hält einer Kosten-Nutzen-Analyse schlicht nicht stand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Immerhin konnten diverse Verschlechterungen von links verhindert werden. Auch hat der Rat sehr deutlich dem Antrag der FDP zugestimmt, den Gegenvorschlag zur UVI aus der umfassenden Aktienrechtsrevision auszugliedern. Diese Frage muss jetzt separat im Ständerat behandelt werden, denn sie hat formell nichts mit den übrigen Teilen der Vorlage zu tun. In der vorliegenden Form ist der Gegenvorschlag für die FDP nicht akzeptabel.
Der Ball liegt beim Ständerat
Für die FDP ist klar: Die Aktienrechtsrevision ist überfrachtet. So wurde beispielsweise unnötig die Frage von Geschlechter-Richtwerten in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen in die Revision eingeführt. Die FDP hat sich mit grosser Mehrheit gegen diese Richtwerte ausgesprochen. Sie werden den Frauen nicht gerecht, sind undifferenziert, blenden die bereits laufenden Bestrebungen sehr vieler Unternehmen aus und missachten die wirtschaftliche Freiheit. Es besteht die Gefahr, als Quotenfrau wahrgenommen zu werden, statt aufgrund von Kompetenzen und Fähigkeiten wertgeschätzt zu werden. Leider hat dies eine knappe Mehrheit des Nationalrates anders beurteilt und die Richtwerte angenommen. Der Ball liegt jetzt beim Ständerat, die Vorlage weiter zu entschlacken und wieder auf ihr ursprüngliches Ziel auszurichten.
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