SPK-N stimmt dem Modell FDP zu

Bilateraler Weg stärken – keine gefährlichen unilateralen Massnahmen

Keine Höchstzahlen und keine weiteren flankierenden Massnahem aber ein Inländervorrang wie von der FDP vorgeschlagen: Die FDP-Liberale-Fraktion ist erfreut, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrates Massnahmen ergreift, um die Zuwanderung selbstständig zu steuern, und gleichzeitig der Wirtschaft und dem Standort Schweiz keine weiteren Knüppel zwischen die Beine wirft. Sie sprach sich sowohl gegen Höchstzahlen und Kontingente aus. Im Mittelpunkt der Lösung steht der von der FDP vorgeschlagene Inländervorrang.

Die FDP schlägt bereits seit Langem einen Inländervorrang vor, der für eine Berufsgruppe, eine Branche und/oder eine bestimmte Region, welche von einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit betroffen ist - zeitlich befristet - inländische Arbeitskräfte bei der Stellenvergabe bevorzugt. Dieser kann ohne Höchstzahlen angewendet werden, steuert aber die Zuwanderung zuverlässig und entspricht damit dem, was das Volk mit Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative forderte.

Lösung im gegenseitigen Einvernehmen

Die SPK-N entschied nun, diesen FDP Vorschlag zu übernehmen und ergänzte ihn mit Elemente aus CVP und glp. Dabei will sie, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV eng einbezogen werden. Über sie sollen jeweils die offenen Stellen in einem ersten Schritt besetzt werden. Betroffene Branchen sollen, beim Erreichen eines gewissen Schwellenwertes, gegenüber den RAV einer befristeten Meldepflicht von unbesetzten Stellen unterliegen. Als letzter Schritt soll im gegenseitigen Einvernehmen mit der EU weitere Abhilfemassnahmen auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 2 des Personenfreizügigkeitsabkommen angerufen werden können. Wie die FDP will auch die SPK-N keine einseitige Lösung. Diese wären für die Bilateralen Verträge schlicht und einfach fatal, brandgefährlich und ein Hochrisikospiel mit ungewissem Ausgang. Auch hat die Kommission den Vorschlag der FDP aufzunehmen, dass eine Niederlassungsbewilligung widerrufen werden kann, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer nicht bereit ist, sich in der Schweiz zu integrieren.

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