Der heute von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband präsentierte Vorschlag zur Reform der zweiten Säule entspricht in seiner Stossrichtung dem Plan B der FDP nach der gescheiterten AV2020. Daher begrüssen wir weite Teile der Massnahmen: Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% trägt den demographischen Realitäten Rechnung und mildert die systemwidrige Umverteilung von Jung zu Alt. Die vorgeschlagenen neuen Gutschriften bei den Lohnbeiträgen entsprechen ziemlich genau dem Modell der FDP, das leider im Rahmen der parlamentarischen Beratungen der Reform AV2020 von der Mitte-Links Mehrheit abgelehnt worden war. Ältere Arbeitsnehmende werden dank tieferer Lohnkosten auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr benachteiligt. Für die jüngeren Generationen wiederum bilden die Anhebung der Lohnbeiträge und die Senkung des Koordinationsabzugs eine langfristige Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes. Die Senkung des Koordinationsabzugs ist ausserdem ein wichtiger Schritt, damit auch Personen mit kleinen Arbeitspensen oder tiefen Löhnen von einer besseren Altersvorsorge profitieren können. Unbestritten ist auch, dass es für alle, die in den nächsten Jahren in die Pension gehen, eine zusätzliche Kompensation braucht.
Rentenzuschlag wirft Fragen auf
Dem Kompensationsvorschlag der Mehrheit der Sozialpartner steht die FDP indessen kritisch gegenüber. Die Einführung einer systemwidrigen Umlagekomponente im BVG ist problematisch, gerade weil die Kosten für die Kompensation hauptsächlich bei den jungen Generationen anfallen. Die zweite Säule steht bekanntermassen für individuelles Sparen – sie soll nicht die umverteilende Rolle der AHV übernehmen. Aus diesen Gründen müssen auch andere Kompensationsmechanismen geprüft werden.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.