Die FDP-Liberale Fraktion hat auch die bekannten sensiblen Punkte des Abkommens analysiert. In drei Fragen legt die Fraktion Wert auf die Konkretisierung ihrer Position durch Präzisierungen, die im weiteren politischen Prozess eingebracht werden können. Es geht dabei nicht um Nachverhandlungen, sondern um das Ausnutzen von Auslegungsspielräumen im Rahmen des bestehenden Vertragstextes.
Aus Sicht der FDP-Liberale Fraktion gibt es in folgenden drei Bereichen Raum für Konkretisierungen, die der Bundesrat in Gesprächen mit der EU klarstellen soll:
- Unionsbürgerrichtlinie: Weiterentwicklungen in diesem Bereich sollen sich auf den Arbeitsmarkt beschränken. Dies ergibt sich aus der Feststellung, dass die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU auf der Arbeitnehmereigenschaft beruht.
- Lohnschutz: Wir unterstreichen, dass das InstA die Wirkung des Lohnschutzes nicht gefährdet. Durch das Abkommen kann das heutige Lohnschutzniveau innerhalb des Anwendungsbereiches der Entsenderichtlinie und der Durchsetzungsrichtlinie weiterhin gewährleistet werden.
- Guillotine: Wir interpretieren das InstA dahingehend, dass die Kündigung eines Vertrages als eventuelle Ausgleichsmassnahme einer Überprüfung untersteht und in keinem Fall verhältnismässig sein kann.
Positionspapier „Eckwerte einer souveränen Europapolitik“ vom Juni 2018
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.