Der heute veröffentlichte Schlussbericht der Arbeitsgruppe AGUR12 präsentiert ein Massnahmenpaket zur Revision des Urheberrechts. Die FDP wird diesen Bericht eingehend prüfen. Ihre grundsätzliche Haltung zur Thematik hat sie bereits vor einem Jahr mit einem Positionspapier Digitalpolitik dargelegt, das von der Parteipräsidentenkonferenz einstimmig verabschiedet wurde.
Von neuen Vertriebsmodellen profitieren
In diesem Licht hat eine erste Durchsicht des Berichts aufgezeigt, dass der neuen Form von Vertriebsmodellen zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Es ist Aufgabe der Urheber, geeignete technische Mittel und Wege zu finden, um die ihnen rechtmässig zustehenden Abgeltungen zu erhalten. Auch haben die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte Verbesserungspotential: Die Transparenz der Abrechnungen ist zu verbessern, die Verwaltungskosten müssen sinken.
Eine Kriminalisierung der Endnutzer, inklusive Rundumüberwachung von Internetanschlüssen und IP-Blocking, lehnt die FDP ab. Auch dürfen Provider nicht zur umfassenden Internetpolizei gemacht werden. Mit dem bestehenden Gesetz können geschädigte Urheber zudem bereits heute ihre Interessen geltend machen.
Abschaffung der ungerechten Leerdatenträgerabgabe
Ihre zentrale Forderung im Kontext des Urheberrechts hat die FDP bereits letzten Frühling mit einer parlamentarischen Fraktionsinitiative (13.404) zur Abschaffung der ungerechten Abgabe auf leeren Datenträgern in der heutigen Form gestellt. Die Gesamtheit all dieser liberalen Massnahmen erlaubt die wichtige Revision des Urheberrechts. Von dieser sollen sowohl Künstler als auch Endnutzerinnen und -nutzer profitieren – aus Liebe zur Schweiz.
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