Die abschliessende Sanierung der Invalidenversicherung braucht, nach der Revision 5 und 6a, nun auch sozialverträgliche ausgabenseitige Reformen, denn die verfassungsgemäss 2018 auslaufende Zusatzfinanzierung durch den erhöhten Mehrwertsteuersatz stellt nur eine kurzfristige Gegenmassnahme dar, die jährlich 1 Milliarden Franken bringt. Das wurde dem Volk so versprochen. Der positive Saldo 2012 von circa 500 Millionen Franken war erwünscht und erwartet: ohne Mehrwertsteuer wäre das ein Defizit von 500 Millionen Franken! Die Reform, wie sie der Nationalrat nun beschlossen hat, verhindert somit die Entschuldung. Die IV-Sanierung bis 2018 und der Schuldenabbau bis 2025 stehen jetzt vor einem grossen Fragezeichen. Bundes- und Ständerat stehen nun in der Verantwortung, diesen Missstand zu beheben.
FDP.Die Liberalen wird sich weiterhin für eine nachhaltige und sozialverträgliche Reform der IV und der Schweizer Sozialwerke einsetzen – aus Liebe zur Schweiz.
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