Grundsätzlich sieht dieser Gesetzesentwurf vor, dass jeder Ehegatte seinen Namen sowie sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht behält. Wenn gewünscht, kann bei der Eheschliessung das Ehepaar aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Die Kinder erhalten dementsprechend den gewählten Familiennamen oder einen der zwei Ledignamen, den die Eltern bei der Ehe bestimmen. Weiter können die Eltern den Namen der Kinder innerhalb eines Jahres seit Geburt des ersten Kindes auf den Ledignamen des anderen Elternteils ändern.
Christa Markwalder, Nationalrätin erklärt: „Die Anpassung des Zivilgesetzbuches war seit langem nötig und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer gleichberechtigten Gesellschaft dar. Frauen und Männer werden bei der Namenswahl gleich behandelt und es liegt in der Eigenverantwortung der Eltern entweder einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen oder sich für die gemeinsamen Kinder für einen der Elternnamen zu einigen. Für die Vornamen war dies schon immer so.“
Carmen Walker Späh, Präsidentin der FDP Frauen, Kantonsrätin und Nationalratskandidatin Zürich ergänzt: „Endlich können wir im Jahr 2011 sagen, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Doch bis in der Gesellschaft Frauen und Männer auch wirklich gleich gestellt sind, ist noch ein langer Weg. Wir FDP Frauen bleiben dran und machen auf die Missstände vor allem in der Wirtschaft aufmerksam. Wir fordern, dass es endlich mehr Frauen in der Top-Etage von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft gibt. Den gemischte Teams sind der Erfolgsgarant für eine erfolgreiche Schweiz.“
Kontakte:
Carmen Walker Späh, Präsidentin FDP.Die Liberalen Frauen, 079 575 67 66
Christa Markwalder, Nationalrätin FDP, 079 222 52 80
Claudine Esseiva, Generalsekretärin, 078 801 99 99