Keine Standortschwächung durch faktische Abschaffung des KEP

FDP.Die Liberalen begrüsst das Festhalten am bewährten Kapitaleinlageprinzip

Das Kapitaleinlageprinzip (KEP) ist ein gewichtiger Standortvorteil der Schweiz im internationalen Wettbewerb. Diese wichtige Neuerung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II gilt es gegenüber den Angriffen der Linken zu verteidigen, welche mit völlig falschen Zahlen Angst schüren. Daher begrüsst die FDP das Festhalten des Ständerates an der KEP, zumal eine Einschränkung dieser Regelung zu einem Vertrauensverlust in den Schweizer Wirtschaftsstandort geführt hätte.

Man stelle sich vor: Ein Sparer bringt 100 bereits versteuerte Franken auf sein Sparbuch, zahlt Steuern auf die Zinsen und muss schliesslich auch noch Steuern zahlen, wenn er diese 100 Franken vom Sparbuch wieder abhebt. Was beim Sparer unverständlich wäre, ist es auch bei Unternehmen.


Deshalb wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II das Kapitaleinlageprinzip (KEP) eingeführt und die verfassungswidrige Steuerstrafe beseitigt. Mit dieser auch international unangefochtenen Änderung wurde in der Unternehmenssteuerreform II der Standortvorteil der Schweiz verstärkt. Das bringt der Schweiz Steuersubstrat und Arbeitsplätze.


Die FDP begrüsst deshalb die Beibehaltung des Kapitaleinlageprinzips und steht damit für Rechtssicherheit und Arbeitsplätze. Auch nur die teilweise Rücknahme der Unternehmenssteuerreform II hätte einen Reputationsschaden hervorgerufen und einen möglichen Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge. Die FDP begrüsst daher, dass der Ständerat am KEP festhält und ein klares Signal für die Unternehmenssteuerreform III gegeben hat – aus Liebe zur Schweiz.

Kontakte:
Pankraz Freitag, Ständerat, 079 629 69 20
Martin Schmid, Ständerat, 079 619 60 16
Pia Guggenbühl, Kommunikationschefin, 079 566 60 10
Philippe Miauton, Secrétaire Romand, 079 277 68 41