Die Mieterverbands-Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ wollte eine starre 10%-Quote für staatliche Wohnungen in der Verfassung festsetzen. Über massive Markteingriffe sollten so staatliche Siedlungen das private Bauen konkurrenzieren und private Investitionen unattraktiv machen. Entgegen des eigentlichen Ziels der Initiative wäre die Folge genau das Gegenteil gewesen – das Mieten wäre wegen der Initiative teurer geworden. Der verheissungsvolle Titel vermochte die Menschen nicht zu verführen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Vorlage heute aber eine klare Abfuhr erteilt. Die sozialistischen Parolen der Initianten zur Umverteilung des Bodens hatten die Zustimmung zusätzlich einstürzen lassen. Vielmehr wird nun das bestehende Gefäss des Fonds de Roulement moderat erhöht. So wird der Bau von Wohnungen gesichert, die nicht einer starren Quote, sondern der Nachfrage wegen gebaut werden.
Gesetzeslücke bei der Diskriminierung wird geschlossen
Die heutige Gesetzgebung sieht vor, dass Menschen vor Hass und Hetze, speziell aufgrund ihrer Ethnie, Rasse oder Religion, geschützt werden. Vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung bestand jedoch kein entsprechender Schutz. Diese Gesetzeslücke wird nun geschlossen. Entgegen den Argumenten der Gegner bleibt die Meinungsäusserungsfreiheit bestehen, da sachliche Aussagen nicht betroffen sind. Auch gilt die Strafnorm nicht im Familien- und Freundeskreis. Mit der Erweiterung kann die Meinungsfreiheit aber nicht mehr als Deckmantel für die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet missbraucht werden.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.