Die FDP lehnt Freihandelsabkommen nicht ab, denn sie sind ein liberaler Weg zu optimalen Aussenbeziehungen. Wir kritisieren aber die Aussagen, die ohne Beweise zu liefern beteuern, dass ein Freihandelsabkommen mit der EU den bilateralen Abkommen gleichkommt. Im Gegenteil: Ein Freihandelsabkommen würde massive Einschränkungen mit sich tragen Kurz gesagt:
- Keine Garantie, dass Produkte, die in der Schweiz und in der EU vermarktet werden, den gleichen Anforderungen unterliegen;
- Rückkehr der technischen Handelshemmnissen, da keine gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit des Warenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU mehr vorhanden wäre;
- Im Bereich der Zollsicherheit würde eine Voranmeldepflicht für Warenimporte aus der bzw. für Warenexporte in die EU gelten;
- Der gegenseitige erleichterte Marktzugang in bestimmten Dienstleistungssektoren, welcher im Rahmen des bilateralen Vertragswerks durch harmonisierte Vorschriften ermöglicht wird (Landverkehr, Versicherungen etc.), würde entfallen.
Ebenso würde die aktuell gültige Personenfreizügigkeit dahinfallen.
Bilateralen Königsweg beibehalten
Die FDP hat durch den Bericht die Bestätigung bekommen, dass die Reichweite der bilateralen Abkommen wesentlich grösser ist, als die eines umfassenden Freihandelsabkommen mit der EU. Der bilaterale Weg garantiert die Interessen der Schweiz. Als Wächter des bilateralen Königswegs wird die FDP sich weiter mit Nachdruck engagieren, damit dieser erhalten bleibt.
Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.
Kontakte:
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Karin Keller-Sutter, Ständerätin, 071 244 18 84
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