Jonas Projer zum Generalsekretär gewählt

Nein zur Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Die Parteipräsidentenkonferenz (PPK) wählt Jonas Projer einstimmig zum Generalsekretär. Der Zürcher wird sein Amt am 1. Juli antreten. Die Partei dankt Jon Fanzun für seine zweieinhalb Jahre in den Diensten der FDP und wünscht ihm alles Gute für seine weitere Karriere. Die PPK spricht sich auch gegen die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» aus.

Die Konferenz der Parteipräsidenten der Kantonalparteien tagte heute Abend online. Sie wählte Jonas Projer einstimmig zum neuen Generalsekretär der FDP Schweiz. Der Zürcher ist 42-jährig, verheiratet und Vater von fünf Kindern. Er war bis 2023, während etwas mehr als zwei Jahren, Chefredaktor der «NZZ am Sonntag». Mit nationaler Politik beschäftigte er sich auch als langjähriger Moderator der «Arena» und Leiter der politischen Talksendungen von SRF. Zuvor amtete Jonas Projer u.a. als Auslandkorrespondent in Brüssel sowie als Inlandkorrespondent für die Kantone Zürich und Schaffhausen. Er wird sein Amt am 1. Juli antreten.

Nach etwas mehr als zwei Jahren als Generalsekretär der FDP Schweiz hat Jon Fanzun entschieden, sich einer neuen berufliche Herausforderung zu stellen. Damit gibt er der Partei und dem neuen Generalsekretär die Möglichkeit, mit genügend Vorlauf in die eidgenössischen Wahlen 2027 zu gehen. An der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2024 wird Jon Fanzun verabschiedet werden. Das Parteipräsidium dankt ihm herzlich für seinen grossen Einsatz zugunsten der Partei sowie die gute, jederzeit kollegiale Zusammenarbeit und wünscht ihm auf seinem weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute.

Nein zur Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Die PPK hat an ihrer Sitzung einstimmig die Nein-Parole zur Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» gefasst. (Das Geschäft geht nicht an die Delegiertenversammlung.) Die aktuellen Massnahmen reichen aus, damit niemand gegen seinen Willen geimpft werden darf. Zudem gehört es zum Rechtsstaat, dass gewisse Grundrechte unter strengen Auflagen eingeschränkt werden können.

Ebenfalls empfiehlt die PPK der Delegiertenversammlung vom 22. Juni, die BVG-Reform zu unterstützen und die Biodiversitätsinitiative abzulehnen.

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Thierry Burkart
Arnaud Bonvin