Die FDP verlangte bereits im Herbst 2012, dass der Bundesrat Massnahmen für eine bessere Kostensteuerung bei den Ergänzungsleistungen (EL) vorschlägt. Während die EL nach wie vor der Existenzsicherung von AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentnern dienen soll, müssen gleichzeitig die Anreize für einen übermässigen Bezug abgebaut werden. Um unerwünschte Effekte bei der EL-Berechnung zu reduzieren, fordern wir entgegen der Vorschläge des Bundesrates, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, die Höhe der Prämienverbilligungen auch für Ergänzungsleistungsbezüger festzusetzen (Motion Krankenversicherung. Keine Prämiengeschenke vom Staat). Ausserdem muss der Bundesrat im Bereich EL für klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sorgen.
Mehr Eigenverantwortung
Nicht der Kapitalbezug soll beschränkt werden, sondern dessen Zweckentfremdung verhindert. Mit den vom Bundesrat präsentierten Vorschlägen könnte höchstens ein verschwindend kleiner Teil der EL-Ausgaben eingespart werden. Viel mehr schränken sie die Freiheit der Versicherten ein, ohne wirkliche Einsparungen zu ermöglichen. Der Nationalrat hat sich bereits Anfang 2014 klar für ein anderes Vorgehen ausgesprochen (Motion Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals verhindern statt Bezugsmöglichkeiten einschränken): Konkret könnte die gleiche Regelung angewendet werden wie bei jenen Personen, die ihr Vermögen verschenken und danach Ergänzungsleistungen beanspruchen wollen. Eine solche Regelung würde ein bewusstes "Ausweichen" auf Ergänzungsleistungen weniger attraktiv machen und die Eigenverantwortung stärken.
Die FDP wird zu der Vernehmlassungsvorlage und den darin enthaltenen Vorschlägen des Bundesrates zur Reform der Ergänzungsleistungen detailliert Stellung nehmen.
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