Der Bundesrat hat der Volksinitiative für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub kürzlich eine Abfuhr erteilt und sie ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die FDP-Liberale Fraktion spricht sich zwar ebenfalls gegen die Initiative aus, denn sie geht zu weit und widerspricht unseren liberalen Grundsätzen. Trotzdem will die Fraktion das Anliegen der Initianten aufnehmen und schlägt ein eigenes Konzept für einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit werden die Bedürfnisse der Familien besser erfüllt, ohne die öffentlichen Finanzen zu stark zu strapazieren. Es orientiert sich an einem liberalen Familienbild, in welchem beide Elternteile zum Wohl des Kindes beitragen. Das FDP-Konzept ist ein verbindliches Paket, bestehend aus drei Elementen, die alle drei erfüllt sein müssen.
Es braucht mehr als nur einen verlängerten Vaterschaftsurlaub
Im Sinne der besseren Vereinbarkeit und eines liberalen Familienbilds braucht es für die FDP mehr als nur einen verlängerten Vaterschaftsurlaub:
- Das erste Element des Konzeptes besteht aus neu 16 Wochen Elternurlaub statt wie bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Von den 16 Wochen für die Eltern sind acht fix für die Mutter und weitere acht können flexibel und einvernehmlich auf beide Eltern verteilt werden (bei Nichteinigung 14 Wochen für die Mutter, zwei für den Vater). Mit dieser Flexibilisierung werden die traditionellen Rollenbilder aufgebrochen und ein liberales Familienbild wird gestärkt.
- Das zweite Element besteht aus der schon lange fälligen Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs bei der direkten Bundessteuer. Die heutige Abzugsfähigkeit von maximal 10‘100 Franken pro Kind und Jahr deckt die effektiven Kosten nicht ausreichend. Dies setzt negative Arbeitsanreize für den Zweitverdiener und zementiert das alte Rollenmodell weiter. Der Bundesrat hat nach jahrelanger Forderung der FDP Anfang Mai 2018 endlich beschlossen, dieses Maximum auf 25‘000 Franken zu erhöhen. Die FDP wird sich im Parlament vehement für diese überfällige Steuererleichterung für Familien einsetzen.
- Drittens muss die Anschubfinanzierung von Kindertagesstätten nach 16 Jahren beendet werden. Es ist sinnvoller, die Familien gezielt über die Steuerabzugsfähigkeit zu entlasten, statt die Kitas über die Allgemeinheit zu subventionieren. Der Nationalrat entscheidet am 12. Juni 2018 über die Weiterführung.
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