Verfassungswidrige Ungleichbehandlungen in der Paar- und Familienbesteuerung gehören endlich abgeschafft. Doch es gilt nicht nur die Heiratsstrafe abzuschaffen, sondern auch neue Ungleichbehandlungen zu verhindern. Die Vorlage des Bundesrates genügt diesem Anspruch nicht, da Konkubinatspaare mit Kindern neu gegenüber Ehepaaren steuerlich benachteiligt wären und mehr zahlen müssten. In diesem Punkt konnte in der ständerätlichen Wirtschaftskommission zum Glück nachgebessert werden. Die Vorlage ist aber dennoch an den Bundesrat zurückzuweisen. Neue Modelle, inklusive der Individualbesteuerung, werden dem Ziel einer fairen Paar- und Familienbesteuerung für alle Formen des Zusammenlebens besser gerecht. Ansonsten muss zumindest die alternative Steuerberechnung für alle Paare gelten. Leider fanden diese Rückweisungsanträge der FDP in der ständerätlichen Wirtschaftskommission knapp keine Mehrheit.
Steuerliche Fehlanreize endlich abschaffen
Eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat würde einen sauberen Neuanfang erlauben. Dafür wird sich die FDP im Plenum des Ständerats einsetzen. Falls dies nicht gelingt, ist die Vorlage zwingend so zu verbessert, dass es nicht zu einem Bonus für Verheiratete gegenüber im Konkubinat lebenden Paaren kommt. Daher gehört nebst der Beibehaltung des Elterntarifs, auch der Zweiverdiener-, Verheirateten-, und Einverdienerabzug gestrichen. Es muss in der Paar- und Familienbesteuerung endlich gelingen, dass Paare frei von steuerlichen Fehlanreizen über die Form ihres Zusammenlebens und die Höhe ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden können.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.