Die Schweiz muss aufgrund ihrer Teilnahme am Schengen/Dublin-Abkommen Teile der EU-Waffenrichtlinie übernehmen. Dabei will die FDP eine liberale, unbürokratische und pragmatische Umsetzung unter Wahrung der Schweizer Traditionen. In der heute erarbeiteten Umsetzung kommt das typisch schweizerische Verhältnis zwischen Staat und Bürger zum Ausdruck, das nicht auf Bevormundung, sondern auf Vertrauen und Eigenverantwortung basiert. Gleichzeitig garantiert diese Umsetzung die weitere Teilnahme an dem wichtigen Schengen/Dublin-Abkommen. Es ist dank Polizei- und Justizzusammenarbeit und Informationsaustausch (SIS) ein unerlässlicher Bestandteil für die innere Sicherheit der Schweiz und Europa.
FDP setzt sich in der Sicherheitskommission erfolgreich für eine liberale Lösung ein
Für die FDP war von Anfang an klar: Bei der Übernahme muss der Handlungsspielraum maximal ausgelotet werden. Darum hat sich die FDP heute erfolgreich unter anderem für eine Ausnahmeregelung bei der Armeewaffe eingesetzt. Die Armeewaffe, die nach Beendigung des Dienstes direkt aus den Beständen der Armee übernommen und zum Eigentum des Soldaten wird, soll weiterhin nicht als verbotene Waffe gelten. Für Besitzer der Armeewaffe ändert sich damit nichts. Gleichzeitig kämpfte die FDP erfolgreich gegen unnötige und inakzeptable Verschärfungen des Waffenrechts, wie sie die Linke fordert. Die von der FDP erreichten Verbesserungen verringern den bürokratischen Aufwand beim Vollzug und schützen die Traditionen der Schweiz. Mit dieser Umsetzung gibt es keinen Grund mehr, das Schengen/Dublin-Abkommen fahrlässig aufs Spiel zu setzen.
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