Folgende Fragen müssen vollständig geklärt werden. Die FDP hat in allen Bereichen Forderungen aufgestellt, die vertraglich mit Schweden schussfest vereinbart werden müssen:
- Wie wird sichergestellt, dass die Gripen-Flugzeuge mit den vereinbarten Leistungen zum zugesicherten Zeitpunkt und Preis geliefert werden? Wie werden die technischen Spezifikationen vertraglich abgesichert?
- Was passiert, wenn die Flugzeuge nicht rechtzeitig geliefert werden oder den Anforderungen nicht entsprechen? Wie kann für einen solchen Fall das hohe Risiko für unser Land durch eine Konventionalstrafe oder gar ein Rücktrittsrecht reduziert werden?
- Wäre ein Herstellervertrag zwischen armasuisse und Saab mit einer Solidarhaftung des schwedischen Staates denkbar, der Vertragsstrafen und Rücktrittsrecht enthält?
- Was bedeutet die Ankündigung Schwedens, selber nur 40-60 Gripen E kaufen zu wollen, bezüglich Weiterentwicklung während der ganzen Lebensdauer des Kampfjets samt Kampfwertsteigerung?
- Wie der Bericht der nationalrätlichen Subkommission aufzeigt, erfüllen die angekündigten Kompensationsgeschäfte bei einem Gripen-Kauf die Erwartungen bei weitem nicht. Insbesondere die Romandie droht leer auszugehen. Von welchen Gegengeschäften geht das VBS aktuell aus?
- Weil die Endmontage nicht wie ursprünglich vorgesehen durch die RUAG vorgenommen werden soll, sondern in Schweden, gehen zusätzlich Chancen des Technologietransfers und der Weiterentwicklung für die Schweizer Industrie verloren. Wie nimmt das VBS Stellung dazu?
- Welche Folgen hat es für die Schweiz, dass der Gripen nun nur als Einsitzer produziert werden soll?
- Auf welcher Rechtsgrundlage könnte Schweden gemäss den Äusserungen des Chefs VBS beim Verzicht des Gripen-Kaufes finanzielle Forderungen gegenüber der Schweiz geltend machen und wäre damit das Parlament nicht vor vollendete Tatsachen gestellt?
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