Der Mangel an Koordination und Information zwischen dem EDI und dem BSV, die beide seit Jahren von SP-Vertretern geleitet werden, ist eklatant. Trotz der schwerwiegenden Enthüllungen von letzter Woche beschliesst der Bundesrat, so zu tun, als sei nichts geschehen. Heute legt er seinen Vorschlag zur Finanzierung der 13. Rente vor. Die Finanzierung basiert auf Steuererhöhungen, die den Mittelstand und die KMU belasten werden.
Der heutige Entscheid zeigt, dass Bundesrätin Baume-Schneider die Tragweite der Fehlleistung ihres Departements nicht erkennt oder zu wenig ernst nimmt. Für die FDP ist eine Mehrbelastung des Mittelstandes und der KMU, welche die laufenden Abklärungen (u.a. des EDI) nicht berücksichtigt, inakzeptabel. Der heutige Entscheid ist umso irritierender, als sich mit der FDP, SVP und GLP eine Mehrheit des Nationalrats und die zuständige SGK-N gegen die Pläne des Bundesrates aussprechen und diesen auffordert, einen Marschhalt bei der geplanten Erhöhung der Steuern einzulegen. Immerhin hat der Bundesrat die Idee, die Lohnabgaben zu erhöhen, verworfen.
Rückkehr zur Vernunft
Die 13. AHV-Rente wird ab 2026 ausbezahlt. Die FDP bekräftigt ihre Haltung, dass der Mittelstand und die KMU unter keinen Umständen belastet werden dürfen. In einem ersten Schritt braucht es nun verlässliche Zahlen und eine Aufarbeitung dieses Debakels durch die SP-Bundesrätin. Anschliessend muss der Bund seine Sparverantwortung wahrnehmen. Auch mit den neuen Zahlen wird die AHV in eine gigantische Schieflage geraten. Ungeachtet der Berechnungsfehler ist völlig klar, dass unser wichtigstes Sozialwerk eine strukturelle Sanierung braucht, wie sie die FDP seit langem verlangt. In diesem Zusammenhang wurde der Bundesrat beauftragt, seinen Bericht bis Ende 2026 vorzulegen.
Die FDP fordert
- Vollständige Transparenz, korrekte Zahlen, Aufräumen im BSV/EDI
- Untersuchung des Zahlendebakels durch die beiden GPK
- Keine voreilige Zusatzbelastung des Mittelstandes und der KMU durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Stattdessen Klärung der Zahlen und anschliessende AHV-Reform ab 2026. Diese soll mit der nötigen Ruhe angegangen werden und auf verlässlichen Daten beruhen.
- Dringende Überprüfung der Prognosen der Invalidenversicherung / Ergänzungsleistung
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