Die FDP will den bilateralen Weg sichern und im Interesse der Schweiz, unter Wahrung unserer Souveränität weiterentwickeln. Die FDP begrüsst, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU weiterführen will und zwar trotz der Sabotageversuche der Gewerkschaften, die dogmatisch an veralteten Kontrollmechanismen beim Lohnschutz festhalten und jeglichen Dialog verweigern. Für die FDP war immer klar, dass das Lohnschutzniveau nicht verwässert werden darf, über technische Innovationen muss jedoch diskutiert werden dürfen. Nun ist der Bundesrat gefordert, eine Lösung für die innenpolitischen Hindernisse zu finden. In der Pflicht steht insbesondere auch Bundespräsident Berset, kraft seines Amtes seine Gewerkschaftskollegen von deren sturen Blockade abzubringen und ins digitale Zeitalter zu führen – als Bundespräsident ist die seine Aufgabe und Verantwortung.
Klare Eckpunkte für die Weiterentwicklung des bilateralen Weges
Die FDP-Delegierten haben am 23. Juni 2018 beschlossen, wie der bilaterale Weg weiterentwickelt werden soll. Zentral ist erstens, dass die Rechtsübernahme nicht automatisch geschieht, sondern unter Wahrung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit unserem Referendumsrecht. Zweitens wollen wir eine Streitbeilegung im Gemischten Ausschuss mit einem nachgelagerten Schiedsgericht, das die Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen beurteilt. Drittens wollen wir, dass das Schutzniveau bei den Arbeitsbedingungen und den Löhnen garantiert wird. Auf keinen Fall wird die FDP Hand bieten zu Ausdehnungen der FlaM. Die FDP begrüsst deshalb, dass der Bundesrat nun basierend auf dem gültigen Verhandlungsmandat weiterverhandeln will, so dass am Ende klar ersichtlich ist, wo es schlussendlich noch Differenzen mit der Europäischen Union gibt. Darauf basierend kann die FDP dann abschliessend beurteilen, ob das Ergebnis zum Vorteil der Schweiz ist.
Erweiterungsbeitrag ist nicht bedingungslos
Weiter hat der Bundesrat heute die Botschaft zum Erweiterungsbeitrag zuhanden des Parlaments verabschiedet. Wir befürworten den freiwilligen Erweiterungsbeitrag im Grundsatz, und zwar unabhängig von den aktuell laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU. Wir haben bereits dem ersten Beitrag 2007 sowie der gesetzlichen Grundlage für den zweiten Beitrag (2016) im Sinne eines Erfordernisses für den Marktzugang zugestimmt. Unsere Zustimmung zum zweiten Erweiterungsbeitrag ist indes nicht vorbehaltslos: Wir knüpfen die Zahlung des Beitrags an die Bedingung, dass sich die Beziehungen normalisieren und Rechtssicherheit für unsere exportorientierten Unternehmen geschaffen wird. Namentlich fordern wird die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz.
Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.