Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen versucht Frankreich, sich in unsere Steuerpolitik einzumischen. Die Schweiz würde durch das Abkommen einer doppelten Steuerpflicht – einerseits am Wohnort des Erblassers einerseits und am Wohnort des Erben andererseits – unterstellt. Die französischen Steuerbehörden könnten demnach Erben künftig besteuern, auch wenn diese keinen Bezug zu Frankreich haben. Die FDP will lieber kein Übereinkommen als ein solches ungerechtes und einseitig auferlegtes Abkommen, das unsere Souveränität einschränkt.
Abkommen mit Frankreich weckt Begehrlichkeiten anderer Staaten
Das Erbschaftssteuerabkommen wäre nicht nur zum einseitigen Vorteil von Frankreich. Vielmehr würden damit Begehrlichkeiten anderer Staaten geweckt, welche ähnliche Bestimmungen fordern würden. Weiter verstösst das Abkommen gegen internationale Standards und verletzt ein grundlegendes Prinzip: Ein Nachlass soll von dem Staat, in welchem der Erbe seinen Wohnsitz hat, besteuert werden und Immobilien sollen dort besteuert werden, wo sie liegen.
Die FDP-Liberale Fraktion folgt der von FDP-Nationalrat Jean-René Germanier eingereichten Motion, welche die Besteuerung von in der Schweiz gelegenen Immobilien durch Drittstaaten verhindern will. Deshalb hat sie das DBA mit Frankreich einstimmig abgelehnt – aus Liebe zur Schweiz.
Kontakt:
Gabi Huber, Präsidentin FDP-Liberale Fraktion, 076 331 86 88
Philipp Müller, Präsident FDP.Die Liberalen, 079 330 20 79
Christian Lüscher, Vizepräsident FDP.Die Liberalen, 079 355 37 52
Jean-René Germanier, Nationalrat, 079 628 66 20
Ruedi Noser, Nationalrat, 079 500 70 44
Pia Guggenbühl, Kommunikationschefin, 079 566 60 10
Aurélie Haenni, Pressesprecherin Westschweiz, 079 315 78 48