Der Nationalrat hat das Covid-19-Geschäftsmietengesetz heute abgelehnt. Dieser Entscheid ist aus Sicht der FDP zu begrüssen. Eine Mehrheit der Mieter und Vermieter ist sich bereits eigenverantwortlich bilateral einig geworden, wie ein Bericht des Bundesrats zeigt. In der heutigen Detailberatung unterstützte die FDP-Fraktion verschiedene Änderungsanträge, die das Gesetz verbessert haben oder hätten verbessern können. Die grundsätzlichen konzeptionellen Mängel der Vorlage konnten dadurch aber nicht behoben werden, weshalb die FDP-Fraktion das Gesetz in der Gesamtabstimmung ablehnte. Aus freisinniger Sicht ist es zu begrüssen, dass sich die Ratsmehrheit nicht zu populistischen gesetzgeberischen Interventionen hinreissen liess.
Gesetz mit grundlegenden Defiziten
Die Ablehnung des Gesetzes ist nachvollziehbar, da dieses verfassungsmässige Grundrechte wie Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie, Rechtsgleichheit in Frage stellt oder verletzt und gegen das Verbot der Rückwirkung verstossen hätte. Somit bleiben private Miet-/Pachtverträge vor staatlichen Eingriffen geschützt. Mit der Härtefallregelung des Covid-19-Gesetzes besteht zudem schon eine passende gesetzliche Grundlage, um gezielt den tatsächlich Betroffenen zu helfen. Die FDP setzt sich denn auch dafür ein, dass diese nun schnellstmöglich in den Kantonen umgesetzt wird und die Hilfe damit rechtzeitig ankommt. Aufgrund der Dringlichkeit wird das Geschäftsmietengesetz bereits am Mittwoch, 2. Dezember im Ständerat behandelt. Die vorberatende Rechtskommission des Ständerats beantragte ein Nichteintreten auf die Vorlage, für das sich auch die FDP stark macht.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.