Es ist ein gelungener Kompromiss: Beide Kammern haben sich mit der Senkung der Eintrittsschwelle darauf geeinigt, künftig deutlich mehr Menschen einen Zugang zur zweiten Säule zu ermöglichen. All jene, die bis anhin nicht versichert waren, werden nicht nur von besseren Renten profitieren, sondern auch im Todesfall oder bei Invalidität abgesichert sein. Für Menschen, die bereits BVG-versichert sind, bedeutet die Reform ebenfalls ein Grund zur Freude: Die Senkung des Koordinationsabzugs wird besonders bei Menschen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitarbeitenden zu deutlichen Verbesserungen bei den Renten führen (bis zu 340 Prozent). Auch Mehrfachbeschäftigte profitieren vom neuen prozentualen Koordinationsabzug.
Reform stärkt die Solidarität zwischen den Generationen
National- und Ständerat einigten sich des Weiteren auf angemessene und faire Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgenerationen. Dies, um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent abzufedern. Diese Anpassung war dringend nötig, um die Umverteilung von mehreren Milliarden Franken jährlich zu reduzieren, welche auf Kosten der aktiven Bevölkerung und der jungen Generationen geht. Zu guter Letzt ist es dem Parlament gelungen, der Benachteiligung von älteren Arbeitnehmenden ein Ende zu setzen. Dies, indem die Lohnabzüge für Arbeitnehmende ab 45 Jahren vereinheitlicht wurden.
Das Volk wird entscheiden
Bevor die beschlossene Reform in Kraft tritt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit noch das Volk äussern können. Die Gewerkschaften haben bereits frühzeitig ein Referendum angekündigt. Dies gibt den Unterzeichnenden bis zur Abstimmung die Gelegenheit diese Reform zu präsentieren. Mit der Vorlage können wir das bewährte 3-Säulen-System und die Arbeit des Parlaments à fonds diskutieren.