Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht eine stärkere Beteiligung der Arbeitskräfte, vor allem der oft weiblichen Zweitverdiener. Sie mindert dadurch den Mangel an Fachkräften, welcher aufgrund der demografischen Entwicklung noch zunehmen wird. Die FDP setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Kinderdrittbetreuungskosten steuerlich stärker absetzbar werden (11.3801 Motion FDP-Liberale Fraktion, 14.3955 Motion Derder, 14.3956 Interpellation Derder). Die effektiven Kosten übersteigen in vielen Fällen die momentan geltenden Abzugsmöglichkeiten. Heute sind die Kosten eines nichtsubventionierten Krippenplatzes nur während knapp zwei Tagen pro Woche abzugsfähig. Es liegt auf der Hand, dass dadurch negative Arbeitsanreize geschaffen werden. Zweitverdiener überlegen es sich zweimal, ob sich mehr arbeiten lohnt. Die Erhöhung der Abzugsfähigkeit ist eine Investition in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die sich über höhere Kaufkraft, Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge auszahlt.
Flexibilität und Eigenverantwortung für Kantone
Die FDP begrüsst es, dass der Bundesrat von seinem ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung absieht und den Kantonen genügend Flexibilität und Eigenverantwortung in der Umsetzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit gewährt.
Es braucht keine Bundeslösung, denn es liegt in der Kompetenz der Kantone, ihr Steuersystem gemäss ihren Gegebenheiten und finanziellen Mitteln zu gestalten.
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