Die Kündigung der Personenfreizügigkeit bedeutet nichts weniger als das Ende des bilateralen Weges, der für die Schweiz von äusserst grossem Wert ist. Für die FDP ist klar, dass die Bilateralen der einzig gangbare Weg zwischen Abschottung und EU-Beitritt darstellen. Entsprechend klar war schon 2018 unser Nein zu dieser Initiative (Resolution vom 23.6.2018). Sie löst die eigentlichen Probleme im Migrationsbereich in keiner Weise, denn diese sind nicht auf die Zuwanderung aus den EU- und EFTA-Staaten zurückzuführen, sondern in erster Linie auf die Migration aus Drittstaaten.
Nächste Schritte beim Rahmenabkommen
Die klare Ablehnung der Kündigungsinitiative durch den Bundesrat ist richtig. Die von ihm präsentierten Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sind zu analysieren – doch vor allem müssen sie Teil einer europapolitischen Gesamtbetrachtung sein. Eine Gesamtbetrachtung, die auch das Rahmenabkommen einschliesst. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er endlich Farbe bekennt und seine grundsätzliche Haltung zum Rahmenabkommen bekanntgibt. Nur dann kann er weitere Gespräche mit der EU aufnehmen, um da, wo der Vertragstext noch Interpretationsspielräume zulässt, die notwendigen Präzisierungen vorzunehmen. Und nur dann können das Parlament und letztlich das Volk über das InstA befinden. Es braucht jetzt eine europapolitische Gesamtschau.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.