Einer Einmischung Frankreichs in unsere Steuerpolitik hat der Nationalrat heute eine deutliche Absage erteilt. Er will nicht, dass die Schweiz einer doppelten Steuerpflicht – einerseits am Wohnort des Erblassers einerseits und am Wohnort des Erben andererseits – unterstellt wird. Damit hat die FDP nicht zuletzt ein starkes Zeichen für unsere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer setzen können. Der Nationalrat will lieber kein Übereinkommen als ein solches ungerechtes und einseitig auferlegtes Abkommen, das unsere Souveränität einschränkt.
Abkommen mit Frankreich weckt Begehrlichkeiten anderer Staaten
Das Erbschaftssteuerabkommen wäre nicht nur zum einseitigen Vorteil von Frankreich. Vielmehr würden damit Begehrlichkeiten anderer Staaten geweckt, welche ähnliche Bestimmungen fordern würden. Weiter verstösst das Abkommen gegen internationale Standards und verletzt ein grundlegendes Prinzip: Ein Nachlass soll von dem Staat, in welchem der Erbe seinen Wohnsitz hat, besteuert werden und Immobilien sollen dort besteuert werden, wo sie liegen – aus Liebe zur Schweiz.
Kontakt:
Philipp Müller, Präsident FDP.Die Liberalen, 079 330 20 79
Jean-René Germanier, Nationalrat, 079 628 66 20
Ruedi Noser, Nationalrat, 079 500 70 44
Pia Guggenbühl, Kommunikationschefin, 079 566 60 10
Aurélie Haenni, Pressesprecherin Westschweiz, 079 315 78 48
FDP.Die Liberalen, Generalsekretariat, Neuengasse 20, Postfach 6136, CH-3001 Bern
T +41 (0)31 320 35 35, F +41 (0)31 320 35 00, www.fdp.ch
Diesen Newsletter abbestellen