Wer heute KITAs einrichten und betreiben will, muss eine Vielzahl von Auflagen erfüllen. Da KITAs als „Betriebe“ gelten, müssen sie dieselben Anforderungen erfüllen wie zum beispielsweise für Restaurants. Das ist absurd und verteuert die KITAs unnötig. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist ein wichtiger Sieg im Kampf gegen unsinnige Bürokratie im Bereich der Kinderbetreuung. Die FDP wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Betrieb von Kinderbetreuungsplätzen vereinfacht und so mehr Betreuungsplätze geschaffen werden.
Steuerlicher Abzug der Betreuungskosten
Mit der Einführung eines Abzuges der Betreuungskosten wollte der Gesetzgeber die steuerliche Benachteiligung jener Eltern beheben, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, um zusätzliches Einkommen zu erzielen. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass der derzeit maximal mögliche Drittbetreuungsabzug von 10'000 CHF weitaus tiefer veranschlagt ist als die effektiv anfallenden Fremdbetreuungskosten. Konsequenz: Gerade für Frauen, die nach der Familiengründung im Arbeitsleben bleiben wollen, lohnt sich die Arbeit nicht, da der ganze Zweitverdienst in die zusätzlichen Steuern und Betreuungskosten fliesst. Dieser Fehlreiz muss behoben werden, denn die Schweizer Wirtschaft kann auf das Potential der weiblichen Arbeitskräfte nicht verzichten. Die FDP ist über den Bundesratsentscheid enttäuscht.
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