Bundesrat übt sich in argumentativen Turnübungen

sphere privee


Komitee fordert baldige Volksabstimmung


Heute veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre", welche er bereits am 11. Februar zur Ablehnung empfohlen hatte. In seiner Argumentation macht der der Bundesrat teilweise abenteuerliche Auswirkungen für den Fall einer Annahme durch das Volk geltend, insbesondere was die Auskunftspflicht gegenüber Behörden und die Vereinbarkeit mit der Geldwäschereigesetzgebung betrifft.


Die Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre" verlangt, dass der AIA auf nationaler Ebene ausgeschlossen und das Bankkundengeheimnis wenigstens im Inland gewahrt bleibt. Hinter dieses Vorhaben stellt sich eine breite Allianz aus Vertretern von SVP, FDP, CVP, SGV und dem HEV. Die finanzielle Privatsphäre ist Ausdruck des in unserem Land bisher gelebten grossen Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgern und Staat.


Bei Annahme der Initiative wird ein Gericht entscheiden, ob ein begründeter Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Ist dies der Fall, können Dritte Informationen an die Steuerbehörden weitergeben. Bisher war dies lediglich der Fall bei einem nachgewiesenen Betrug. Somit schützt die Initiative zwar die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger aber keine schweren Steuerdelikte. Denn Steuerstrafdelikte sind keine Kavaliersdelikte und sollen hart bestraft werden. Dafür braucht es aber klare Spielregeln, und diese liefert die Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre". Der Einwand des Bundesrates, bei Annahme der Initiative käme es zu „einer wesentlichen Einschränkung der heute bestehenden Untersuchungsmittel" ist somit haltlos.


Ebenso unhaltbar sind die bundesrätlichen Mutmassungen, die Initiative könnte negative Folgen auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung haben. Vielmehr steht die Initiative im Einklang mit dem Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen vom 12.12.2014.


Die politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen innerhalb und ausserhalb unseres Landes zeigen, dass eine Ergänzung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre im Inland mehr denn je aktuell ist.

Kontakt:


• Nationalrat Thomas Matter, SVP/ZH, 079 404 70 42
• Nationalrätin Gabi Huber, FDP/UR, 076 331 86 88
• Nationalrat Gerhard Pfister, CVP/ZG, 079 334 12 30