Street View: Strenge Auflagen für „sensible Bereiche“ nicht grundlos ausweiten
FDP.Die Liberalen begrüsst das Urteil des Bundesgerichts zu Googles „Street View“. Das höchste Schweizer Gericht anerkennt dessen grossen Nutzen für die Bevölkerung, welche den innovativen Online-Service sehr intensiv nutzt. Kaum jemand hätte verstanden, wenn das Angebot mit unerfüllbaren Vorschriften abgewürgt worden wäre. Das Bundesgericht zeigt also Augenmass. Eine weitsichtige Lösung ist wichtig, weil auch in Zukunft bei neuen Internet-Dienstleistungen Innovation und der Schutz der Privatsphäre unter einen Hut gebracht werden müssen. Das Bundesgericht akzeptiert, dass die automatische Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen noch nicht zu 100% funktioniert. Im Gegenzug machen die besonders strengen Auflagen bei sensiblen Einrichtungen – etwa Gefängnisse und Schulen – Sinn. Es darf aber nicht sein, dass die Kriterien für „sensible Bereiche“ grundlos ausgeweitet werden. Es wäre beispielsweise absurd, müssten in einem Zeitungsfoto einer Seepromenade alle Gesichter unkenntlich gemacht werden. Die FDP erwartet von Google, seine Verantwortung weiterhin wahrzunehmen und die Privatsphäre der Schweizerinnen und Schweizer zu schützen.
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