Bisher beteiligt sich der Bund nur die ersten fünf bis sieben Jahre an den Kosten der anerkannten und der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge. Danach haben Kantone und Gemeinden die vollen Kosten zu tragen. Aufgrund der hohen Zahl an Flüchtlingen, der kulturellen Unterschiede und des weniger hohen Bildungsniveaus im Vergleich zu Schweizern ist die Integration in den Arbeitsmarkt schwierig. Viele Flüchtlinge sind daher dauerhaft von der Sozialhilfe abhängig, welche die Kantone und Gemeinden für viele Jahre übernehmen müssen.
Verursacherprinzip stärken
Mit der Motion wird nun verlangt, dass der Bund die ersten zehn Jahre die vollen ungedeckten Kosten für vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge übernehmen muss. Es soll das Verursacherprinzip gelten: Der Bund ist für die grosszügige Aufnahme verantwortlich, also soll er länger für die Kosten aufkommen müssen. Das Verursacherprinzip muss durchgesetzt werden, damit beim Bund finanzielle Anreize bestehen, die gesetzlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten für eine restriktive Anerkennungs- und Aufnahmepraxis auszuschöpfen.
Kantone sollen ihre Pflichten wahrnehmen
Gleichzeitig müssen die Kantone angehalten werden, ihre Pflichten bei der Ausschaffung oder der Integration konsequent wahrzunehmen. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, sollen sie für die finanziellen Konsequenzen selber haften. Eine längerfristige Kostenbeteiligung des Bundes darf gerade nicht dazu führen, dass die Kantone nachlässig werden.
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