Bessere Chancen für inländische Stellensuchende

Kein zeitlicher Druck für ein institutionelles Rahmenabkommen

Mit der Eröffnung der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung zur Umsetzung von Art. 121a BV präzisiert der Bundesrat seine Stossrichtung. FDP.Die Liberalen begrüsst grundsätzlich, dass der Schwellenwert, ab welchem die Stellenmeldepflicht einsetzen soll, relativ tief angesetzt ist. Wir begrüssen die Stossrichtung des Bundesrates, werden uns aber erst in der Vernehmlassungsantwort detailliert dazu äussern. Zu prüfen ist allenfalls ein Modell, das nicht alleine einen starren Schwellenwert vorsieht, sondern mit flexiblen Grössen operiert.
 

Die FDP war im Parlament federführend bei der Umsetzung der von Art. 121a zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung. Das Umsetzungsgesetz muss eine Wirkung entfalten ohne die Bilateralen zu gefährden. Das heisst, sie muss inländischen Stellensuchenden eine echte Chance bieten, damit weniger Personen aus dem Ausland rekrutiert werden müssen und dadurch die Zuwanderung sinkt. Damit das Gesetz diese Wirkung entfalten kann, muss der Schwellenwert, ab welchem die Stellenmeldepflicht einsetzt, relativ tief angesetzt werden.

Höhere Flexibilität

Der Bundesrat hat sich für einen Schwellenwert von 5 % entschieden: Überschreitet die gesamtschweizerische Arbeitslosigkeit in einer Berufsgruppe diese Marke, soll die Stellenmeldepflicht einsetzen. Wir begrüssen grundsätzlich einen tiefen Stellenwert. Insbesondere prüfen werden wir jedoch eine höhere Flexibilität des Systems. Das bedeutet, dass die Stellenmeldepflicht nicht bei einer starren Prozentmarke einsetzt, sondern an einen Faktor gebunden wird, der sich an der jeweiligen durchschnittlichen, strukturellen Arbeitslosigkeit orientiert. Die Pflicht würde demnach dann einsetzten, wenn die Arbeitslosigkeit in einer Berufsgruppe oder einem Tätigkeitsbereich die durchschnittliche Arbeitslosenquote um einen noch zu definierenden Faktor überschreitet.

Aussprache Europapolitik

Ebenfalls sprach sich der Bundesrat heute betreffend die Europapolitik der Schweiz aus. Wir nehmen die Roadmap des Bundesrates im Europadossier zur Kenntnis und begrüssen, dass er im Herbst eine weitere Beurteilung plant. Für die FDP ist klar: Es gibt derzeit keinen Grund und keinen zeitlichen Druck, das institutionelle Abkommen nun voranzutreiben. Sobald ein Verhandlungsresultat vorliegt, werden wir dies nach Massgabe unserer roten Linien prüfen.

Für die FDP gilt:

  • Das Volk hat das letzte Wort bei der Übernahme von EU-Recht – einen Automatismus lehnen wir ab.
  • Keine automatische Kündigung der bilateralen Verträge bei fehlender politischer Einigung im gemischten Ausschuss: Eine Kündigung bedarf eines expliziten Entscheids einer Vertragspartei.
  • Anrufung und Auslegung durch den EuGH darf sich nur auf EU-Recht beziehen, das in den Bilateralen enthalten ist. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Bilateralen Verträge durch die Rechtsprechung des EuGH lehnen wir klar ab.
  • Einen weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen lehnen wir klar ab.

Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.


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Die FDP ist seit 1848 der Garant des Erfolgsmodells Schweiz. Wir sichern dank unserer Wirtschaftskompetenz dem Standort Schweiz optimale Rahmenbedingungen, damit Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden. Und wir stehen ein für die bilateralen Verträge, aber gegen einen EU-Beitritt.
 
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Philipp Müller