Den Sicherheitsbehörden ist heute eine Vielzahl von radikalisierten Personen in der Schweiz bekannt, von denen eine hohe terroristische Gefährdung ausgeht. Deshalb braucht die Polizei mehr präventive Möglichkeiten für den Umgang mit solchen potenziell hoch gefährlichen Personen. Die heute beschlossenen polizeilichen Massnahmen wirken präventiv. Sie erlauben der Polizei, sehr gefährliche Personen mit einer Meldepflicht, einem Ausreiseverbot, einem Kontaktverbot oder einem Rayonverbot zu belegen. Als letzte Massnahme kann auch ein Hausarrest für befristete Zeit zur Anwendung kommen.
Im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz
Diese präventiven Massnahmen sind klar gerechtfertigt, denn ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Terrorismus ist eine Bedrohung für den Rechtsstaat und damit für unsere Freiheitsrechte. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind rechtstaatlich ausgewogen und verhältnismässig. Sie stehen im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, wie ein unabhängiges Rechtsgutachten bestätigt. Ähnliche Massnahmen existieren heute bereits zur Verhinderung von häuslicher Gewalt und Hooliganismus.
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