Das Amtshilfegesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen gegenüber jenen Staaten, mit denen die Schweiz ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen besitzt. Mit der jetzigen Revision will der Bundesrat sicherstellen, dass die Schweiz den internationalen Standard bezüglich Amtshilfe erfüllt.
Die FDP hat sich in der Vernehmlassung sehr skeptisch zu diesem Revisionsvorhaben geäussert. Als nicht tragbar wurde insbesondere der Vorschlag erachtet, wonach Amtshilfe neu auch auf Basis gestohlener Bankdaten geleistet werden soll. Auch wurde kritisiert, dass die dort vorgeschlagene nachträgliche Information der Betroffenen verfassungswidrig sei.
Keine Aushebelung verfassungsmässig garantierter Rechte
Das jetzt vorliegende Resultat wird von der FDP begrüsst. Auf die Änderung bezüglich gestohlener Bankdaten hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft verzichtet. Zudem hat die FDP erfolgreich einen Änderungsantrag in der Kommission eingebracht, wonach das Verfahren mit nachträglicher Information der Betroffenen nur noch in klar eingegrenzten Ausnahmefällen möglich ist. Diese Lösung respektiert unsere Verfassung und erlaubt gleichzeitig, dass die Schweiz dem internationalen Standard gerecht wird.
Dank der Beharrlichkeit der FDP in den letzten Jahren hat der Bundesrat heute festgehalten: Die Definition der Gruppenanfragen wird in einer Verordnung festgelegt, mit der Fishing expeditions ausgeschlossen werden. Es soll nicht so weit kommen, dass Schweizer Behörden oder Finanzinstitute zur Beantwortung eines Gruppengesuches aufwändige Untersuchungen durchführen und damit die Arbeit der ausländischen Untersuchungsbehörden übernehmen müssen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich auf dem Holzweg
Die WAK-N hat heute, ebenfalls auf Antrag der FDP, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern abgelehnt. Es macht keinen Sinn, dass der Bundesrat diese unnötige Konzession an Frankreich macht und von der OECD-Norm abweichen will. Das international anerkannte Prinzip der Besteuerung am Wohnsitz des Erblassers wird damit aufgeweicht. Wir müssen uns vor solchen Einmischungsversuchen im Bereich der Immobilienbesteuerung durch einen anderen Staat schützen – aus Liebe zur Schweiz.
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