Heute hat der Bundesrat die Eckwerte zur Reform „AHV 21" präsentiert. Sie enthalten einige Forderungen aus dem Plan B der FDP nach dem Nein zur AV2020, wie etwa die Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre. Wir stehen hinter dieser Angleichung und auch hinter einer Kompensation für direkt betroffene Frauen. Diese darf jedoch nicht zu hoch sein, da sie sonst die erzielten Einsparungen grösstenteils wieder zunichtemacht. Darum kommt nur die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Variante über 400 Millionen Franken infrage. Zwar frisst auch diese Kompensation über 20 Prozent der Einsparungen wieder auf, doch ist sie alleweil besser als die Variante des Bundesrats von 700 Millionen, was 33 Prozent bedeuten würde. Die in der Vorlage weiter vorgesehene deutliche Mehrwertsteuererhöhung von 0.7% lehnen wir klar ab. Nach dem Abstimmungserfolg der AHV-Steuervorlage muss dieser Betrag deutlich sinken. Es braucht zudem eine echte Flexibilisierung des Rentenalters und Anreize, damit länger erwerbstätig bleiben kann, wer das will. Die FDP wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen.
Sanierung der AHV in drei Etappen
Unser Drei-Säulen-System der Altersvorsorge, das Solidarität mit Eigenverantwortung verbindet, ist international vorbildlich. Allerdings dürfen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Die Sicherheit unserer Renten hängt von unserer Fähigkeit ab, das System regelmäßig an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Damit wir das Vertrauen der Schweizerinnen und Schweizer in die AHV wieder herstellen können, ist eine Sanierung in drei Etappen notwendig. Die an der Urne erfolgreiche AHV-Steuervorlage stellte den ersten Schritt dar. Die heute vom Bundesrat präsentierte AHV21 stellt die zweite Etappe dar. Während diese der AHV bis Mitte der 2020er Jahre Luft verschaffen soll, ist in der nächsten Legislatur die dritte Etappe in Angriff zu nehmen, nämlich eine langfristige Strukturreform.
FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.