Der Mittelstand und die KMU stehen bereits heute unter grossem finanziellem Druck. Die Einführung einer 13. AHV-Rente darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Haushalte führen. Zudem ist es jetzt zu früh, um die Ausfinanzierung festzulegen. Denn im Falle einer Annahme der Prämien-Initiative im Juni müssten zusätzliche Kosten von bis zu 11.7 Milliarden Franken jährlich (ab dem Jahr 2030) bewältigt werden. Diese rund 1’200 Franken pro Jahr und Haushalt hätte ebenfalls der Mittelstand zu berappen. Deswegen ist es nur fair, eine Bestandesaufnahme durchzuführen, bei der auch die Resultate der vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe zur Kosteneinsparung bei den Bundesausgaben einbezogen wird.
Erste Priorität hat das Sparen
Überstürztes Handeln ist nicht angebracht. Spätestens im Jahr 2026 folgt die nächste AHV-Sanierungsvorlage. Es ist sinnvoll, die nachhaltige Finanzierung der AHV dann gesamtheitlich zu betrachten. Die FDP lehnt eine einseitige Zusatzfinanzierung über Lohnbeiträge und/oder die Mehrwertsteuer ab. Diese Finanzierungen schwächen den Mittelstand und die KMU. Es ist ungerecht nur die arbeitende Bevölkerung zusätzlich zu belasten.
In erster Priorität gilt es nun bei den Bundesausgaben zu sparen (z.B. beim Personalaufwand, im Asylbereich, bei der internationalen Zusammenarbeit und im Kulturbereich etc.). Ein entsprechender Bericht wird zurzeit unter der Leitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter erarbeitet. Um die nötige Zeit für einen ernsthaften Sparprozess zu haben, sollten die Kosten der 13. AHV-Rente zunächst vollständig aus dem AHV-Fonds finanziert werden. Die FDP ist der Meinung, dass die AHV-Rente wie ein 13. Monatslohn am Jahresende ausgezahlt werden sollte.
Bei einer nächsten AHV-Reform müssen grundlegende strukturelle Reformen angegangen werden, andernfalls kommen aus Sicht der FDP allfällige Erhöhungen von Steuern und Abgaben auch dann nicht in Frage.
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