Grosse, internationale Unternehmen unterliegen international künftig einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Darauf haben sich rund 140 Staaten inklusive der Schweiz in einem Projekt der OECD/G20 geeinigt. Bundesrat, Parlament und die Kantone sind der Meinung, dass dieser Weg gangbar ist und die Nachteile verkraftbar sind. Mit der Reform bezahlen die betroffenen Unternehmen ihre zusätzlichen Steuern in der Schweiz, im Gegenzug werden die Firmen vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt.
Eine Lösung der Vernunft
Das schweizerische Umsetzungsprojekt ist sowohl positiv wie auch negativ. Es ist eine Vernunftlösung. Die Schweiz hat die Mindestbesteuerung nicht gesucht, und ob damit tatsächlich mehr Steuerfairness erreicht wird, ist längst nicht sicher. Wenn die Schweiz von ihren grossen Firmen mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer nach den Vorgaben der OECD verlangt, dann bleiben die Steuereinnahmen in der Schweiz, andere Staaten erhalten kein Besteuerungsrecht. Deshalb ist die Umsetzung der Mindeststeuer im Interesse der Schweiz. Alle anderen Lösungen würden Steuersubstrat vernichten.
Kritiker behaupten, die Mindestbesteuerung, wie sie vom Parlament beschlossen wurde, sei ungerecht und dass nur wenige wohlhabende Kantone profitieren würden. Das ist falsch: Die Einnahmen aus der Mindeststeuer werden von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden geteilt. 25 Prozent stehen dem Bund zu. 75 Prozent bleiben in den Kantonen, die wiederum ihre Städte und Gemeinden angemessen beteiligen müssen. Zudem werden die Zusatzeinnahmen im Nationalen Finanzausgleich berücksichtigt. So profitieren alle Kantone von Mehreinnahmen.
Von linker Seite kommen auch sachlich falsche Argumente. So unterstellt die SP, die eine Höherbesteuerung von Grosskonzernen stets gefordert hat, dass der Bund nach einem Nein am 18. Juni die exakt gleiche Vorlage noch einmal vors Volk bringt, diesmal mit einem höheren Bundesanteil. Demokratie- wie staatspolitisch wäre das höchst fragwürdig, schliesslich kennt niemand mit Sicherheit die Beweggründe der Stimmenden.
Standort Schweiz weiter stärken
Der Kompromiss, wie er nun vorliegt, beruht auf einer hart erarbeiteten Einigung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden und wurde nach intensiven Beratungen von den eidgenössischen Räten so beschlossen. Ein höherer Bundesanteil ginge zulasten von Kantonen, Städten und Gemeinden. Das könnte dazu führen, dass die Kantone auch eigene Steuererhöhungen umsetzen, deren Erträge nicht geteilt werden. Der Bund ginge leer aus. Eine Neuauflage würde zudem langwierige innenpolitische Verhandlungen erfordern.
Von der Verwendung der Zusatzeinnahmen würden nur Firmen und Reiche profitieren, so das unsachlichste Argument der Kritiker. Fakt ist, dass sich die Schweiz – auch dank einer attraktiven Steuerpolitik – in den letzten 30 Jahren zu einem der weltbesten Wirtschaftsstandorte entwickelt hat mit einer Schere zwischen Arm und Reich, die sich nicht öffnet, sondern schliesst. Die Löhne sind rekordhoch, die Steuerzahlungen der Unternehmen sind stark angestiegen und haben das stetige Wachstum der staatlichen Leistungen etwa im Sozial- und Bildungswesen und dem Service Public massgeblich finanziert. Es ist die Schweizer Bevölkerung, die davon profitiert, dass die Rahmenbedingungen für die Firmen in der Schweiz gut sind. Und diesen Standorterfolg gilt es deshalb unbedingt zu wahren. Die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer bringt Bund und Kantonen Mittel ein, um die Standortattraktivität der Schweiz auch in Zukunft sicherzustellen. Ein Ja am 18. Juni garantiert, dass die Steuermilliarden aus der Mindestbesteuerung in der Schweiz bleiben. Davon profitieren alle.
Daniela Schneeberger, Nationalrätin BL