In der Schweiz ist die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA-Staaten – sogenannte Drittstaaten – kontingentiert. Für das Jahr 2020 sind es maximal 8500 Personen. Sie verfügen über wertvolle berufliche Qualifikationen, welche hierzulande nicht oder zu wenig vorhanden sind.
Doch die geltenden Kontingente können nicht verhindern, dass jährlich deutlich mehr neue Daueraufenthaltsbewilligungen an Personen aus Drittstaaten ausgestellt werden als Kontingentsplätze verfügbar sind – in Spitzenjahren sind es weit über 40‘000. Das ist nur teilweise auf Familiennachzüge zurückzuführen. Viele Drittstaatenangehörige sind heute von Sozialleistungen abhängig, nämlich rund 60‘000 Personen, was einem Anteil von 17% aller Sozialhilfebezüger entspricht.
Es gibt einen unbestrittenen Handlungsbedarf. Die FDP verlangt schon lange, dass die Einwanderung in die Sozialsysteme eingeschränkt wird. Einwanderung muss im Interesse der Schweiz sein und darf nicht aufgrund falscher Anreize zu Sozialtourismus führen.
FDP-Vorstösse gegen Fehlanreize
Der Bundesrat hatte auf Anregung der FDP untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Drittstaatenangehörige einschränken oder ausschliessen kann. Der Bundesrat sieht ebenfalls Handlungsbedarf und hat heute das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt.
Dank der FDP wurde bereits 2016 der Familiennachzug eingeschränkt, falls die Familie auf Sozial- und Ergänzungsleistungen angewiesen ist. Ausserdem wurde dank der FDP bereits die Möglichkeit geschaffen, Personen mit Niederlassungsbewilligung, die schon länger als 15 Jahre in der Schweiz leben, die Bewilligung zu entziehen, wenn sie dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das Verhindern von Fehlanreizen entspricht der harten, aber fairen Migrationspolitik, für die die FDP einsteht.